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Dealer zu sechs Jahren verurteilt

Urteil Ein 31-Jähriger muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Er hat mit Drogen gedealt, um seinen Konsum zu finanzieren.

Frickenhausen. Mit Drogen im Wert von knapp 100 000 Euro hat ein 31-jähriger Handwerker aus Frickenhausen monatelang gehandelt. 33 Einzelfälle hat ihm der Staatsanwalt vor dem Stuttgarter Landgericht vorgehalten. Für diese 33 Fälle wurde der Mann jetzt zu sechs Jahren und drei Monaten Haft vereurteilt.

Mit diesem Urteil, das die neunte Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht am Mittwochabend zu später Stunde verkündete, konnten im Landkreis Esslingen zwei größere Rauschgiftfälle zu den Akten gelegt werden. Schon am 22. Mai hatte dieselbe Strafkammer einen 23-Jährigen aus Wendlingen wegen Drogenhandels großer Mengen und Waffenvergehen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verdonnert und ihn gleichzeitig in eine Sucht-Entzugsanstalt eingewiesen. Er und der jetzt verurteilte 31-Jährige waren nach den richterlichen Feststellungen rauschgiftsüchtig und hatten ihre Drogengeschäfte zum größten Teil für den Eigenkonsum getätigt.

Was den 31-Jährigen betrifft, waren seine Geschäfte mit illegalen Drogen von größerem Umfang als die des 23-Jährigen aus Wendlingen. Der Angeklagte hat in dem Prozess zugegeben, dass er die Drogen über das Darknet bezog und auch verkaufte. Dazu verwendete er einen eigenen Onlineshop, den er „Charlies Farm“ nannte. Seine Kunden traf er in Linsenhofen oder auch am Friedhof in Frickenhausen, um die Pakete zu übergeben. Auch der Parkplatz am Thermalbad Beuren galt als Drogenübergabe-Ort.

Allerdings kam die Polizei dem Mann bei einer Verkehrskontrolle auf die Schliche. Dabei wurden in seinem Fahrzeug geringe Mengen von Marihuana sichergestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der 31-Jährige kein Unbekannter in Bezug auf Rauschgifthandel ist. Er hat schon einmal eine entsprechende Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Die Drogen, die er jetzt vertrieb, hatten eine sehr gute Qualität, wie das Landeskriminalamt durch biologische Tests herausfand.

Die Taten ahndete das Gericht jetzt mit einer empfindlichen Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Immerhin hat der 31-Jährige rund zehn Kilo Drogen verkauft und dabei ein Gewinn von fast 100 000 Euro erwirtschaftet. Davon zieht das Land laut Urteil als sogenannte Abschöpfung rund  87 000 Euro ein. Da der Täter drogensüchtig war und ist, ordnete die Stuttgarter Strafkammer neben der Freiheitsstrafe auch noch seine Unterbringung in einer Entzugseinrichtung an. Zuvor jedoch muss er ein Jahr und einen Monat der Haftstrafe im Gefängnis verbringen, ehe er ihn in den Behandlungsvollzug wechseln darf. Bernd Winckler