Anfang des Jahres durchsuchte die Polizei in einer groß angelegten Razzia den Imbiss Burger-Town in Neckarhausen, eine angrenzende Bar und ein Wohnhaus. Die Polizei nahm damals mehrere Männer wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fest.
Seit Dienstagmorgen müssen sich vier Männer aus Nürtingen und Wendlingen nun vor dem Landgericht Stuttgart verteidigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, seit 2021 mehrere Hundert Kilo Marihuana und Kokain im dreistelligen Grammbereich gedealt zu haben. Die Burgerbude soll dabei eine Rolle gespielt haben. Welche genau, ist nach jetzigem Prozessstand nicht abschließend geklärt.
Anfang Dezember des vergangenen Jahres brannte es in dem Burger-Imbiss. Das Feuer richtete damals zwar lediglich 15.000 Euro Schaden an. Doch das Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen. Das LKA ging Hinweisen auf Brandstiftung nach und prüfte auch, ob ein Zusammenhang mit einer damaligen Schüsse-Serie in der Region bestehe. Diese war wohl Konsequenz eines bewaffneten Konflikts zweier rivalisierender Gangs aus Stuttgart und Esslingen.
Professionell organisiert
Die vier Männer sollen ihre Deals professionell organisiert haben. Mittels verschlüsselter Messenger-Dienste soll einer der vier Angeklagten mehrmals kiloweise Marihuana geordert und vermittelt haben. Er selbst habe sich dabei größtenteils von den Drogen ferngehalten. Auch eine Machete sei gefunden worden, so der Staatsanwalt
Für die Abholung und Lieferung habe der ehemals als Gastroleiter tätige 34-Jährige mehrere Kuriere eingesetzt. Zwei der mit ihm Angeklagten sollen diese Fahrten übernommen haben, so die Staatsanwaltschaft. Die Betäubungsmittel sollen bis weit über die Landesgrenzen hinaus gedealt worden sein. Teils hätten die Kuriere sie in Frankfurt oder Antwerpen besorgt.
Laut der Anklage wurden die Drogen an verschiedenen Stellen in Nürtingen gelagert. Darunter sei auch eine Garage im Nürtinger Roßdorf gewesen. Dort soll zudem eine Machete gefunden worden sein.
Bewährung möglich
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem den bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln vor. Bei einer Verurteilung hieße das eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Bei einigen von ihnen könnte die Strafe allerdings auf Bewährung ausgesetzt werden.