Justiz
Der Angeklagte hüllt sich weiter in Schweigen

Am zweiten Prozesstag im Fall des Mordes in Hochdorf geht es lediglich um Formalitäten.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Symbolbild

Der Prozess am Stuttgarter Landgericht gegen einen abgelehnten afghanischen Asylbewerber wegen heimtückischen Mordes an einem Wernauer Jogger ist fortgesetzt worden. Noch schweigt der Angeklagte.

Wie schon am ersten Prozess­tag vor drei Wochen wurde der 25 Jahre alte Angeklagte in Hand- und Fußfesseln aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt. Er nahm Platz auf der Anklagebank, neben ihm der Verteidiger und die Dolmetscherin für die afghanische Sprache.

An diesem zweiten Verhandlungstag sollte eigentlich die Beweisaufnahme beginnen. Denn dem 25-Jährigen wird – wie berichtet – vorgeworfen, am 15. November vergangenen Jahres einen 56-Jährigen, der sich gerade in Hochdorf auf der Kirchheimer Straße befand und dem 25-Jährigen entgegenkam, mit insgesamt sechs Messerstichen in Brust und die Hände getötet zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte die Tat deshalb verübte, weil er mit seiner Unterkunfts-Verlegung von Hochdorf nach Wernau nicht zufrieden war. 
Der Angeklagte habe das Recht, sich zu seiner Person und zu dem Vorwurf des „heimtückischen Mordes“ zu äußern, wurde er bereits am ersten Tag der Verhandlung von der Vorsitzenden Richterin aufgeklärt. Diese Angaben waren für den zweiten Tag geplant. Allerdings wurde der Prozessablauf kurzfris­tig abgeändert, da auch an diesem Verhandlungstag ein psychiatrischer Sachverständiger noch nicht anwesend war. Er wurde von der Staatsanwaltschaft beauftragt, festzustellen, ob der Angeklagte zur Tatzeit entweder unter Drogen stand oder an eventuellen krankhaften Wahnideen leidet.

Stattdessen stellten die Richter fest, dass der Angeklagte am 30. Oktober 2022 aus Afghanistan nach Deutschland eingereist war. Er wurde als Asylsuchender in der Erstaufnahme in Ellwangen untergebracht und von dort aus auch erkennungsdienstlich von der Bundespolizei behandelt, wie die Vorsitzende Richterin aus den Akten berichtete. Das Gericht stellt weiterhin verbindlich fest, dass der Asylantrag des 25-Jährigen abgelehnt wurde, und zwar „unanfechtbar“. Ein Abschiebe-Auftrag habe bereits vorgelegen, wurde aber nicht ausgeführt, weil ihm der Aufenthalt befristet in Deutschland gestattet wurde.

Alle diese Mitteilungen hörte sich der Angeklagte ohne sichtliche Erregung an. Alles wurde ihm von der Dolmetscherin simultan übersetzt. Nach dieser Prozedur vertagte die Gerichtsvorsitzende das Verfahren auf Freitag, 6. Juni, den Tag, an dem der Angeklagte Gelegenheit zur Aussage bekommt.