Wendlingen. Der Strafprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen 35-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden minderjährigen Stieftöchter ist am gestrigen Freitag nur kurz fortgesetzt worden. Die Richter der Jugendschutz-Strafkammer hielten dem Angeklagten dessen Handy-Chat-Verlauf vor, den er mit einem der Opfer geführt hatte.
Durch die öffentliche Verlesung der Unterhaltung zwischen ihm und der damals über 14 Jahre alten Tochter der Ehefrau soll Beweis für die Vorbereitung und Planung der sexuellen Übergriffe gegen das eine Mädchen erhoben werden. In der Nacht zum 18. August vergangenen Jahres habe der Angeklagte mehr als 20 Mal elektronische Nachrichten an das Mädchen verschickt. Teils mit „Mein Schatz“ beginnend oder „soll ich rüber kommen?“ Die Sätze begannen auch mit den Worten: „War heute Abend schön mit Dir. Das müsse man wiederholen . . .“
Auch über den gemeinsamen Konsum von Drogen chattete der Angeklagte mit dem Kind. Die 14-Jährige habe ihm mitgeteilt, es ginge ihr schlecht. Daraufhin seine Antwort: Es komme vielleicht davon, „dass wir zusammen das Zeug geraucht haben“. In den weiteren – im Gerichtssaal verlesenen – Nachrichten kommt immer wieder der Begriff „meine Freundin“ vor.
Angeklagt ist der Mann, mit den beiden, teils noch unter 14 Jahre alten Stieftöchtern in insgesamt 41 Fällen sexuellen Kontakt ausgeübt zu haben. Dabei soll der Mann auch Fotos und Videos angefertigt haben. Der Vorwurf selbst lautet auf „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und anderes“. Alle 41 Fälle hat der Beschuldigte zugegeben (wir berichteten). Jedoch ließ er über seinen Verteidiger ausrichten, dass er für richterliche Rückfragen nicht zur Verfügung stehe. „Es ist ihm sehr peinlich“, sagt sein Anwalt, der das Geständnis schriftlich an das Gericht überreichte.
Die Jugendschutzkammer hat zwei weitere Prozesstermine vorgesehen. Die Plädoyers sollen am nächsten Prozesstag, 6. Oktober, gehalten – und möglicherweise auch das Urteil gesprochen werden. Bernd Winckler