Als „vorbereitenden Bauleitplan“ könnte man den Flächennutzungsplan (FNP) auch bezeichnen, sagt Notzingens Bürgermeister Sven Haumacher. Klingt nicht weniger sperrig, weist aber darauf hin, worum es sich vor allem dreht: um die Grundlage einer kommunalen Weiterentwicklung. Dabei geht es vor allem um Wohnbau- und gewerblich nutzbare Flächen. Die Gemeinde Notzingen setzt sich aktuell mit einem neuen Vorentwurf für einen FNP 2035 auseinander, der im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit Kirchheim und Dettingen auf den Weg gebracht werden soll. Am 3. Dezember kommen die Vertreter der drei Gemeinden zusammen, um einen Aufstellungsbeschluss für den überarbeiteten FNP-Vorentwurf zu fassen. Im Januar soll er dann auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Worum es dabei konkret für Notzingen geht, hat Sven Haumacher nun dem Gremium vorgestellt.
Bereits im aktuellen FNP vorhanden sei die potenzielle Wohnbaufläche „Früher Morgen“ im Ortsteil Wellingen. Sie umfasst 2,4 Hektar und soll auch im neuen Plan bestehen bleiben. Neu dazunehmen möchte die Gemeinde gern die mit 0,6 Hektar kleinere Fläche „Hülben“, die problemlos an die bestehende Bebauung angeschlossen werden könnte. Prüfen müsste man allerdings die Tatsache, dass sich ein Teil der Fläche in einem Vogelschutzgebiet befindet. Unterm Strich beantragt die Gemeinde also, drei Hektar Wohnbaufläche in den neuen Flächennutzungsplan aufzunehmen. Es ist ein Versuch, denn laut Berechnungsgrundlagen des übergeordneten Regionalplans der Region Stuttgart stünden der Gemeinde nur 2,1 Hektar zu. „Man kann das aber durchaus zumindest probieren, denn es kann immer sein, dass sich die Kriterien für die Eigenentwicklung von Kommunen auch wieder verändern“, so Haumacher.
Ein zweiter Bereich ist die weitere Entwicklung von Gewerbeflächen. Hier bleibt innerhalb der Gemeinde kein wirklicher Spielraum. Bereits enthalten ist seither das Gewerbegebiet „Brühl“ mit einer Erweiterungsfläche von 1,1 Hektar. Das soll auch so bleiben. „Eine zusätzliche Vergrößerung ist an der Stelle nicht möglich: Es grenzt an ein Vogelschutzgebiet, dort verläuft eine Hochspannungsleitung und zudem ist die Topografie des Geländes mit einer Abflachung Richtung Wernau etwas schwierig“, fasst Haumacher zusammen.
Eine Besonderheit in Sachen Gewerbegebietsentwicklung könnte allerdings die Option eines neuen interkommunalen Gewerbegebiets mit Dettingen und Kirchheim auf Dettinger Gemarkung im Bereich „Hungerberg“ sein. Dort geht es um eine Gesamtfläche von 42 Hektar, die unmittelbar ans überörtliche Verkehrsnetz anschließt - ein großes Plus. Zudem bedeuten neue Gewerbeflächen gegebenenfalls neue Arbeitsplätze für die teilnehmenden Gemeinden und damit eine Steigerung der örtlichen Attraktivität, gerade auch im Hinblick auf - jüngere - Neubürger. Gleiches gilt für das potenzielle Bauland.
Konkreter als beim Flächennutzungsplan wird es in Sachen Neubaugebiet „Hofäcker“: Nach derzeitigem Stand soll am 16. Dezember die Ausschreibung für die Erschließung des Baugebiets erfolgen, mit einer Angebotsfrist bis 19. Januar. Die Beauftragung ist für Februar oder März vorgesehen, der Erschließungsstart für März oder April. Mit einer Bauzeit von rund eineinhalb Jahren können Ende 2022 oder Anfang 2023 die ersten Häuslebauer starten.