Offenbar gibt es im Kreis Esslingen einige Menschen, die sich in der Öffentlichkeit nicht sicher genug fühlen. Darauf lässt die wachsende Zahl derer schließen, die einen kleinen Waffenschein besitzen. Mit dieser Erlaubnis darf man eine Schreckschusswaffe verdeckt mit sich führen und sie in einer konkreten Notwehrsituation zur Selbstverteidigung einsetzen.
Beim Esslinger Landratsamt, das für 38 von 44 Kreiskommunen zuständig ist, sind derzeit 2335 Inhaber von kleinen Waffenscheinen registriert. Darunter sind nach Auskunft von Andrea Wangner, der Sprecherin der Kreisverwaltung, übrigens nur 350 Frauen. Die sechs Großen Kreisstädte haben eigenen Angaben zufolge insgesamt 2539 solcher unbefristet geltenden Dokumente ausgestellt. Der Anteil der Scheinbesitzer macht aber nur knapp ein Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Zuverlässigkeitsprüfung notwendig
Doch warum will jemand einen solchen Schein haben? Darauf wissen die Behörden keine konkrete Antwort, denn zu ihren Beweggründen werden die Antragsteller nicht befragt. Grundsätzlich, sagt Wangner, kann jeder Erwachsene einen kleinen Waffenschein erhalten. „Wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.“ So muss sich jeder, der eine sogenannte waffenrechtliche Genehmigung beantragt, einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, um Zweifel an der persönlichen Eignung auszuräumen. Man darf keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen sowie keine Alkohol- oder Drogenprobleme haben und nicht Mitglied in staatsfeindlichen Organisationen sein. Laut Wangner kommt es aber nur selten vor, dass ein Antrag abgelehnt wird, vielleicht zwei- bis dreimal im Jahr.
Seit 2016 hat sich die Zahl der vom Esslinger Landratsamt ausgestellten kleinen Waffenscheine mehr als verdreifacht. Damals besaßen erst 630 Kreisbewohner die amtliche Erlaubnis. Allein im vergangenen Jahr wurden bei der Waffenbehörde des Kreises laut Wangner 171 neue Anträge gestellt – 2022 waren es 133.
Sichere Aufbewahrung ist Pflicht
Auch in den Großen Kreisstädten gehen stetig neue Anträge ein. Generell sei das Interesse in den letzten Jahren leicht gestiegen, stellt man auch dort fest. „Von einer erhöhten Nachfrage kann jedoch nicht gesprochen werden“, betont Thomas Krämer, der Sprecher der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Dort wurden im vergangenen Jahr 28 neue Anträge gestellt. In Esslingen waren es 59, in Kirchheim 37, in Filderstadt 36, in Ostfildern 31 und in Nürtingen 27.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Schreckschusswaffen können die Behörden indes nicht benennen – weil ihr Kauf ohne Erlaubnis möglich ist und sie nicht registriert werden müssen. Anders sieht es hingegen bei den „scharfen“ Waffen aus: Jeder Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt und eine Waffenbesitzkarte beantragt werden. 15 050 Gewehre, Pistolen und Revolver sind beim Esslinger Landratsamt von insgesamt 2072 Besitzern angemeldet worden. Zumeist von Sportschützen, Jägern, Wachleuten und Sammlern. In den sechs Großen Kreisstädten sind zusammengenommen ebenso viele Waffen registriert.
Die Besitzer sind zu einer sicheren Aufbewahrung verpflichtet. Waffen und Munition dürfen nicht von anderen entwendet oder missbraucht werden können. Genau das prüfen die Behörden bei Hausbesuchen. Die Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes des Kreises haben vergangenes Jahr 405 Kontrollen durchgeführt. Die Überprüfungen finden unangekündigt statt. „Pro Jahr stellen wir etwa 20 bis 30 Verstöße fest“, sagt Wangner. Dabei droht eine hohe Geldbuße, schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe, und der Entzug der Erlaubnis.