„Sehr ärgerlich, wenig plausibel, und die Städte und Gemeinden haben den Schaden. Das Verfahren sollte in jedem Fall vorbereitend für den nächsten Zensus kritisch hinterfragt werden“, fasst Dettingens Kämmerer Jörg Neubauer das leidige Thema Zensus zusammen.
Das ist ein Eingriff in die Finanzhoheit einer Kommune.
Kämmerer Jörg Neubauer
Die Gemeinde hat, wie viele andere auch, Einwohner verloren und deshalb Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid der Einwohnerzahl des Statistischen Landesamts (Stala) Baden-Württemberg eingelegt. „Der Widerspruch von uns ist zwischenzeitlich auch umfangreich begründet. Der Verlust von 186 Einwohnern erscheint uns in keinster Weise plausibel und ist für uns auch nicht nachvollziehbar. Mit zwei großen Gemeinschaftsunterkünften für Arbeiter von Baufirmen zum Statistik-Zeitpunkt und zwei Altersheimen – Haus an der Teck und Pflegeinsel – hat Dettingen hier, im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden, ein Alleinstellungsmerkmal“, erläutert er.
Auf dieser Grundlage hat Dettingen argumentiert, da der Einwohnerverlust vor allem auch auf eine fehlende Erreichbarkeit dieser Personen zurückzuführen ist. „Da uns allerdings keine genauen Daten vom Statistischen Landesamt vorliegen, können die Städte und Gemeinden hier nur spekulieren“, sagt Jörg Neubauer. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens entscheidet das Stala, ob dem Widerspruch abgeholfen werden kann oder nicht. Am Ende steht dann ein Widerspruchsbescheid, gegen den Klage erhoben werden könnte. „Die Chancen sind allerdings gering“, befürchtet er.
Die Auswirkungen
Die Ergebnisse des Zensus sind bedeutend für den Finanzausgleich. „Die zu niedrige Festsetzung der Einwohnerzahl bedeutet für uns einen Verlust von mindestens 150.000 bis 200.000 Euro an Zuweisungen pro Jahr“, verdeutlicht der Kämmerer und sagt weiter: „Die Festsetzung der Einwohnerzahl durch das Stala berührt die Gemeinde in ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Es umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Die Festsetzung der Einwohnerzahl hat unmittelbare Auswirkung auf die Finanzen der Kommunen. Durch die Verknüpfung von Einwohnerzahl nach Zensus und finanzieller Ausstattung durch das Land ist die Festsetzung der Einwohnerzahl durch das Land ein Eingriff in die Finanzhoheit einer Kommune. Aus der Selbstverwaltungsgarantie resultiert ein Anspruch einer Gemeinde auf die sachgerechte Festsetzung einer Einwohnerzahl. Bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl muss gewährleistet sein, dass die festgesetzte Einwohnerzahl nicht erheblich von der tatsächlichen Einwohnerzahl abweicht.“ ih

