Region. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Empfehlungen für den Umgang mit der Corona-Krise verschärft. Alle öffentlichen Eucharistiefeiern und Gottesdienste sind bis einschließlich 19. April abgesagt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zusammen mit dem Krisenstab der Diözese beschlossen. Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger.
„Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt. Als Kirche wollen wir den Menschen gerade in dieser schweren Zeit nahe sein und sie begleiten“, sagt Bischof Gebhard Fürst. Alle Pfarrbüros sind weiterhin als Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar und sind in seelsorgerischen Fragen ansprechbar.
Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. Die Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt und im Zeitraum von September bis März nächsten Jahres nachgeholt. Auch Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden. Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden Personenzahl weiterhin statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden. Hauskommunion und Krankensalbung werden allgemein eingestellt, werden aber in Notfällen durchgeführt.
Gottesdienste im Internet
Die Diözese bietet mediale Gottesdienstübertragungen an, die ausgeweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr bis auf Weiteres live auf der Homepage drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage wird ebenfalls an Lösungen gearbeitet.
Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, bis 16 Uhr im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts.
In Gemeinden mit Briefwahl auf Antrag werden die Fristen verlängert. Briefwahl kann in diesem Fall bis Freitag, 3. April, 12 Uhr beim jeweiligen Pfarramt beantragt werden. Abgabefrist für Wahlbriefe ist dann der Sonntag, 5. April, um 16 Uhr. Das Wahlergebnis für die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird am 6. April bekanntgegeben. pm