Kirchheim. Die Markungsgrenze zwischen Ötlingen und Bodelshofen entspricht nicht den Grenzen der Bebauung: Die ersten Häuser innerhalb der geschlossenen Bebauung würde der normale, unbedarfte Autofahrer auf dem Weg von Wendlingen her jederzeit dem Kirchheimer Ortsteil Ötlingen zuordnen. Tatsächlich aber gehören sie zum Wendlinger Ortsteil Bodelshofen. Was sonst allenfalls für die Bewohner und deren Besucher ein Problem darstellt – wenn diese Wendlingen nicht direkt mit Ötlingen in Verbindung bringen –, sorgt hier für besondere bürokratische Herausforderungen, wenn es darum geht, eine Straße neu zu gestalten.
Martin Zimmert, der Leiter des Kirchheimer Fachbereichs Hoch- und Tiefbau, empfindet die optische Einheit der Bebauung nicht anders als der normale Autofahrer. Genau deshalb würden die anstehenden Straßenbauarbeiten auch auf Wendlinger Gemarkung beginnen, dort also, wo die Stuttgarter Straße noch Ulmer Straße heißt. Für diese Strecke ist die Stadt Kirchheim aber nicht als Straßenbaulastträger zuständig, und das wiederum habe viele Gespräche notwendig gemacht – sowohl mit der Stadt Wendlingen als auch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart.
Doch ungeachtet dieser Schwierigkeiten liegt jetzt eine Planung vor, die zügig angegangen werden soll. Noch auf der Ulmer Straße, also auf Wendlinger Gemarkung, entsteht eine „ovale Grüninsel“, die den Ortseingang markieren soll. Auf Höhe des Wendlinger Wegs ist eine neue Querungshilfe für Radfahrer vorgesehen, über die sich vom Norden der Stuttgarter Straße her die Bahnunterführung in Richtung Wendlinger Freibad erreichen lässt. Überhaupt soll in der gesamten Ötlinger Ortsdurchfahrt der Radverkehr auf Schutzstreifen am Rand der Fahrbahn geführt werden.
An die Schutzstreifen mit 1,50 Metern Breite schließen sich im Querschnitt die Fahrspuren mit je 2,25 Metern an. Daraus ergibt sich eine Gesamtfahrbahnbreite von 7,50 Metern – was Martin Zimmert als „ordentlichen Querschnitt für Begegnungen von Fahrzeugen aller Art“ bezeichnet. Lediglich während der Bauzeit, deren Ende für Herbst 2016 vorgesehen ist, gibt es deutliche Einschränkungen bei der Fahrbahnbreite und entsprechende Verkehrshemmnisse: Gebaut wird jeweils halbseitig, sodass für den Straßenverkehr am Ortseingang nur die halbe Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.