Die Jagd in den Kernzonen - Bereiche im Biosphärengebiet, die möglichst sich selbst überlassen bleiben sollen - wird bislang durch eine sogenannte Allgemeinverfügung geregelt, die seit 2010 gilt. Sie wurde zunächst für fünf Jahre erlassen und dann unverändert verlängert. Ende März läuft die Regelung aus.
Das Regierungspräsidium Tübingen strebt eine Neufassung an, die ab April gelten soll. Sie fußt auf Empfehlungen der „Arbeitsgruppe Jagd“. Darin hatten Vertreter der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwäbische Alb, der Jagd, der Landwirtschaft, von Kommunen und Naturschutzverbänden mitgewirkt.
Grundlage für die Empfehlungen der „Arbeitsgruppe Jagd“ sind Ergebnisse der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg. Sie hatte untersucht, wie sich Zonen, in denen bereits wenig gejagt wird, auf die Aktivität von Wildschweinen beziehungsweise auf Wildschäden auswirkt. ank