In Zeiten des Fachkräftemangels ist es nicht selbstverständlich, dass eine Kommune mit ausreichend Kindergartenplätzen aufwarten kann. Die Gemeinde Ohmden ist jedoch gut aufgestellt – so gut, dass der Rechtsanspruch ortsansässiger Eltern gesichert ist. Bürgermeisterin Barbara Born erinnert: „Das war nicht immer so.“ Vor rund drei Jahren gab es in Ohmden Wartelisten von bis zu 15 Kinder. Eltern, die leer ausgingen, hätten die Gemeinde daher in der Vergangenheit bereits verklagt, sagt die Bürgermeisterin.
Erst durch die Errichtung des Naturkindergartens am Trinkbach ist es der Gemeinde gelungen, ausreichend Plätze zu schaffen. Mit den drei Kindergärten in kommunaler Trägerschaft, dem Wiestalkindergarten, dem Naturkindergarten am Trinkbach, dem Naturkindergarten am Bergwald und der Kooperation mit der Einrichtung Tigernest, gibt es insgesamt 19 Krippenplätze und 80 Plätze für Kinder ab drei Jahren, sodass der vorhandene Betreuungsbedarf ab drei Jahren gedeckt ist. Die Schaffung weiterer Plätze sei daher zumindest kurzfristig nicht erforderlich, sagt Laura Dudium, die Leiterin der Haupt- und Bauverwaltung Ohmdens. Aufgrund der Vorausrechnung des Statistischen Landesamts sei jedoch mit einer weiteren Steigerung der Einwohnerzahl zu rechnen.
Ein Nachteil soll nicht entstehen
Derzeit ist die Gemeinde jedoch gut aufgestellt, so gut, dass ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 auch auswärtige Kinder aufgenommen werden können. Denn: Es sind derzeit noch etwa zehn Plätze frei. Bisher standen die Betreuungsplätze, mit einzelnen Ausnahmen, ausschließlich ortsansässigen Kindern zu.
Die freien Plätze können nun durch den Beschluss des Gemeinderats grundsätzlich auch von auswärtigen Familien in Anspruch genommen werden. Zum Nachteil für ortsansässige Familien soll sich diese Entscheidung aber nicht auswirken. Deshalb hat die Gemeinde festgelegt, dass die Plätze vorrangig an ortsansässige Kinder gehen. Sind diese versorgt, können auswärtige Familien ausnahmsweise berücksichtigt werden – unter der Prämisse, dass mittelfristig freie Kapazitäten vorhanden sind. Die Gemeindeverwaltung prüft jeden Fall gesondert und trifft eine Einzelfallentscheidung im Hinblick auf die Entwicklung der Geburten- und Kinderzahlen in der Gemeinde, die vorliegenden Anmeldezahlen für die Folgejahre, die Gruppenstärken in den Einrichtungen und das Verhältnis ortsansässiger und auswärtig wohnender Kinder.
Andere Gemeinden zahlen
Die Aufnahme auswärtiger Kinder hätte, so Laura Dudium, etwa durch den von anderen Gemeinden zu zahlenden Betrag für die Aufnahme ihrer Kinder auch finanzielle Vorteile. So musste die Gemeinde Ohmden vor dem Bau des Naturkindergartens am Trinkbach für das Jahr 2022 selbst rund 8000 Euro und für das Jahr 2023 rund 10.000 Euro Ausgleichszahlungen für die Unterbringung ihrer Kinder in anderen Kommunen leisten.
Ratsmitglied Michael Wagner fragt nach: „Was kostet es die Gemeinde, einen solchen Platz offenzuhalten?“ Grob könnte man sagen, dass Ohmden knapp 2000 Euro von anderen Gemeinde bekomme, wenn eines der dort lebenden Kinder aufgenommen wird, sagt Laura Dudium. Michael Wagner schlussfolgert: „Die Gemeinde bleibt also auf rund 6000 Euro pro auswärtigem Kind sitzen?“ Bei einer solchen Summe müsste man diese Entscheidung bewusst treffen und die Zahlen tatsächlich benennen. Bürgermeisterin Barbara Born bestätigt die Summe, hält jedoch energisch dagegen: „Wir dürfen nicht nur rechnen, wir sind zur Daseinsvorsorge verpflichtet und müssen den Familien in der Gemeinde einen Platz anbieten können.“
Anderen etwas Gutes tun
Ratsmitglied Alexander Haas hat eine klare Ansicht: „Wir müssen die Kindergärten aufrechterhalten. Wenn es möglich ist, auch andere Kommunen damit glücklich zu machen, dann soll man das machen.“ Sven Binder ist der Meinung, dass die offenen Stellen durch die Aufnahme auswärtiger Kinder überbrückt werden sollten, zumindest so lange, bis Ohmden wieder mehr eigene Kinder hat, damit das Personal nicht wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit gehe.