„Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte“, verkündete CSU-Chef Markus Söder im Anschluss an einen Koalitionsausschuss Anfang Oktober. Für arbeitslose und arbeitssuchende Menschen gibt es weiterhin finanzielle Hilfe vom Staat, die soll ab dem Jahreswechsel allerdings „Grundsicherung“ heißen. Durch das neue System wollen Union und SPD den Missbrauch der Sozialhilfe durch harte Sanktionen verhindern, Menschen schneller in Arbeit bringen und eine Menge Geld sparen – zumindest in der Theorie.
Wir gehen davon aus, dass die Umstellung die Not der Ärmsten verschärfen wird.
Reinhard Eberst, Leiter der Diakonischen Bezirksstelle Kirchheim
Wie viele andere Kritikerinnen und Kritiker ist die Diakonische Bezirksstelle Kirchheim von der Idee alles andere als überzeugt. „Wir gehen davon aus, dass die Umstellung die Not der Ärmsten verschärfen wird“, sagt Leiter Reinhard Eberst.
Das Bürgergeld, so Eberst, habe zwar auch seine Schwachstellen, sei jedoch „besser als sein Ruf“. Gut findet der Kreisdiakonieverband, dass der Fokus aktuell darauf liegt, die Hilfesuchenden mittels Qualifizierung in eine langfristige, sinnstiftende Beschäftigung zu vermitteln – ein Konzept, dem die Koalition nun den Riegel vorschieben will. Statt Menschen in schwierigen Lebenslagen zu motivieren, werde durch die neue Grundsicherung in den Augen des Verbands lediglich eine Drohkulisse aufgebaut.
Am Ziel vorbei
Reinhard Eberst verweist an dieser Stelle auf den sogenannten Drehtüreffekt: Die schnellstmögliche Vermittlung in eine wahllose Arbeit führe in der Regel nicht dazu, dass Menschen – insbesondere solche ohne Ausbildung – den Absprung in die Festanstellung schaffen. Stattdessen werde ein Teufelskreis aus kurzzeitiger, schlecht bezahlter Arbeit und dem erneuten Gang zum Jobcenter losgetreten. Das beobachte die Diakonische Bezirksstelle in ihrer täglichen Beratungsarbeit sehr häufig.
Uns begegnen hauptsächlich Fälle, in denen Menschen arbeiten wollen, aber kaum eine Chance bekommen.
Reinhard Eberst
Auch den Kostenpunkt stellt der Kreisdiakonieverband infrage. Die Reform werde nach Aussage von Reinhard Eberst keine „nennenswerten Einsparungen“ zur Folge haben. Er setzt die bis zu 170 Millionen Euro pro Jahr, von der die Bundesregierung in diesem Kontext spricht, ins Verhältnis: Allein durch Steuerhinterziehung entgehe Deutschland im Jahr das 588- bis 735-Fache. Folglich diskutiere man „drakonische Strafen für die Ärmsten“, um nicht mal ein Prozent dessen einzusparen, was Steuerhinterzieher den Staat jährlich kosten.
Der Mythos der Schmarotzer
Das Narrativ eines weitverbreiteten Missbrauchs der Sozialleistung betrachtet die Diakonische Bezirksstelle Kirchheim als ungerechtfertigt. Wie Reinhard Eberst erläutert, machen die sogenannten „Totalverweigerer“, über die im Wahlkampf so gerne gewettert wird, laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit weit weniger als ein Prozent aller Bürgergeldempfangenden aus. „Uns begegnen … hauptsächlich Fälle, in denen Menschen arbeiten wollen, aber kaum eine Chance bekommen“, berichtet der Leiter der Bezirksstelle.
Es mag einzelne schwarze Schafe geben, was nicht rechtfertig, die Daumenschrauben für alle anderen Hilfebedürftigen anzuziehen.
Reinhard Eberst
Bürgergeldbeziehende seien in aller Regel keine faulen Schmarotzer, die sich auf Kosten des Steuerzahlers ein schönes Leben machen, sondern oft Alleinerziehende, die – zum Teil aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten – gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten können, Personen, die Angehörige pflegen, aber auch ältere Menschen. Andere Faktoren seien unzureichende Sprachkenntnisse und fehlende oder nicht anerkannte berufliche Qualifikationen, Analphabetismus oder Krankheit.
Auch verpasste Termine hätten meist nicht mit Apathie oder bewusster Verweigerung zu tun. Zu den typischen Gründen zählen psychische Erkrankungen, körperliche Einschränkungen, Erreichbarkeitsschwierigkeiten oder auch die Unfähigkeit, Bescheide überhaupt zu verstehen. Durch solche und weitere Hürden könnten manche Menschen den Anforderungen schlichtweg nicht gerecht werden. „Sanktionen sind keine konstruktive Lösung für individuelle Schwierigkeiten“, stellt Reinhard Eberst klar.
Ein Antrieb für die Wohnungslosigkeit
Besonders kritisch sieht die Bezirksstelle die 100-prozentigen Sanktionen, bei denen alle Leistungen, also sowohl Regelbedarf, aber auch die Übernahme von Miete und Strom, wegfallen – insbesondere, da nur ein kleiner Teil der Sanktionen aufgrund von Arbeitsverweigerung verhängt werden. Ob die Totalsanktionen überhaupt umgesetzt werden dürfen, bleibt jedoch abzuwarten. Reinhard Eberst verweist an dieser Stelle auf das Sanktionsurteil aus dem Jahr 2019. Damals kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Beschluss, dass Sanktionen über 30 Prozent weder verhältnismäßig noch zielführend und daher nicht verfassungskonform seien. Laut Reinhard Eberst „dürften“ die 100-prozentigen Sanktionen „klar verfassungswidrig“ sein.
Als überaus besorgniserregend betrachtet der Kreisdiakonieverband die Pauschalisierung von Wohnkosten und die potenzielle Streichung der Mietübernahme. Obwohl zigtausende Wohnungen und Häuser aus verschiedensten Gründen leer stehen, fehle es auch hier in der Region „massiv“ an bezahlbarem Wohnraum. Der Bezirksstellenleiter verweist darauf, dass die Wohnkosten, die der Staat als „angemessen“ betrachte, praktisch oft unter den tatsächlichen Wohnkosten liegen, weshalb eine Pauschalisierung vielerorts zu einer Unterschreitung des Existenzminimums führen würde.
Die Mietkosten für Menschen im Grundsicherungsbezug komplett zu streichen, ist unverantwortlich.
Reinhard Eberst
Es sei außerdem damit zu rechnen, dass Vermieter noch seltener bereit seien, an Menschen zu vermieten, die auf die Sozialleistung angewiesen sind, wenn befürchtet werden müsse, dass diese plötzlich sanktionsbedingt nicht mehr zahlen können. Mit aller Wahrscheinlichkeit werde die Wohnungslosigkeit so weiter in die Höhe getrieben.
Ängste um die Existenz
Die Angst vor der Reform ist für die Mitarbeitenden der Diakonischen Bezirksstelle in ihrer täglichen Arbeit spürbar. Angst, die Wohnung zu verlieren, sich und die eigenen Kinder nicht ausgewogen ernähren zu können sowie Angst, sich noch weniger leisten zu können. Denn gemütlich lebt es sich mit Sozialleistungen schon jetzt nicht. Reinhard Eberst berichtet, dass unter den Bürgergeldbeziehenden fast jeder Fünfte nur ein Paar Schuhe besitze; jeder Dritte könne sich die Hälfte der Zeit keine vollwertige Mahlzeit leisten und mehr als jeder Zweite könne kaputte Möbel nicht ersetzen.
Diskutiert werden drakonische Strafen für die Ärmsten.
Reinhard Eberst
Sollten die Totalsanktionen tatsächlich in Kraft treten, hofft die Bezirksstelle auf Ausnahmen – etwa für Haushalte mit Kindern, Schwangeren, erkrankten und/oder pflegebedürftigen Menschen. Essenziell seien auch Maßnahmen, die garantieren, dass hilfsbedürftige Personen nicht ohne Unterkunft dastehen. Statt durch Pauschalisierung von Wohnkosten, Sanktionsdrohungen und die Abschaffung der Karenzzeit Druck aufzubauen, solle der Fokus darauf liegen, den Ansatz aus dem Bürgergeld weiterzuentwickeln und die Menschen zielgerichtet zu unterstützen. Einzelne „schwarze Schafe“ seien keine Rechtfertigung dafür, allen anderen Hilfsbedürftigen „die Daumenschrauben“ anzulegen.
Die neue Grundsicherung
Aktuell beziehen in Deutschland etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld (ab dem 1. Januar 2026: Grundsicherung). Davon sind fast die Hälfte keine deutschen Staatsbürger.
An den Regelsätzen wird sich zunächst nichts ändern.
Zusätzlich zum Regelbedarf werden weiterhin die Kosten für die Unterkunft übernommen, vorausgesetzt, sie gelten als angemessen. Werden die Kosten als ungerechtfertigt eingestuft, muss der Mehrbetrag selbst gezahlt oder die Wohnung gewechselt werden.
Eine Pflichtverletzung der Auflagen liegt vor, wenn Bürgergeldempfangende Termine verpassen, Weiterbildungen nicht wahrnehmen, Jobangebote ohne triftigen Grund ausschlagen, falsche Angaben machen oder Änderungen nicht mitteilen.
Wer zwei Termine verpasst, dem droht voraussichtlich eine 30-Prozent-Sanktion. Beim dritten versäumten Termin soll die Geldleistung komplett gestrichen werden, beim vierten Termin alle Leistungen inklusive Miete und Strom.
Auch hinsichtlich Karenzzeit und Schonvermögen wird es einschneidende Änderungen geben. Bisher war es Bürgergeldbeziehenden erlaubt, im ersten Jahr 40.000 und im zweiten Jahr 15.000 Euro zu besitzen, ohne dass dies angerechnet wird. Mit der neuen Grundsicherung soll die Karenzzeit vollständig abgeschafft und das Vermögen umgehend geprüft werden. Das Schonvermögen soll künftig deutlich reduziert und vom Lebensalter abhängig gemacht werden.

