In der Januarsitzung des Notzinger Gemeindrats war die Entscheidung noch wegen offener Fragen vertagt worden. Es ging um die Scheune in der Hochdorfers Straße und um den Knackpunkt, ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht auch nur für den linken Scheunenanteil geltend machen kann, anstatt für das Gesamtensemble inklusive dem dahinter gelegenen denkmalgeschützten Wohnhaus. Dass das geht, ist nun rechtlich geklärt. Entsprechend landete das Thema erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Zwischenzeitlich hat sich auch der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) vor Ort selbst ein Bild vom Gesamtensemble sowie den zugehörigen Freiflächen nahe dem Arche-Wohnverbundgebäude und den Notzinger Geschäften im Ortskern gemacht.
„Der linke Teil der Scheune hat 215 Quadratmeter und würde uns 150 000 Euro kosten“, erläuterte Bürgermeister Sven Haumacher. Dazu gehöre ein Teil der asphaltierten Fläche davor, auf der aktuell Parkplätze vorhanden sind sowie ein Teil des Wegs zwischen der Scheune und der Arche, die in Richtung Kelterplatz führt.
Vorkaufsrecht will man nutzen
Das Scheunengebäude befindet sich im Bereich des Landessanierungsprogramms „Ortsmitte II“. Daher gibt es ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde und dadurch auch ein Mitspracherecht bei der künftigen Gestaltung des Areals. Der Gemeinderat hat sich nun einstimmig dafür ausgesprochen, das Vorkaufsrecht für den linken Scheunenteil geltend zu machen. Ziel wäre es, die Scheune nach Klärung mit dem Eigentümer der rechten Hälfte bestenfalls im Ganzen abzureißen und die zentral gelegene Fläche dann aufzuwerten und neu zu nutzen. Ideen, die bislang dafür im Raum stehen, sind unter anderem eine Grünfläche mit Sitzgelegenheiten, Fahrradstellplätze, den Erhalt der vorhandenen Auto-Stellplätze oder auch eine überdachte Bushaltestelle. Die Weg zwischen dem Arche-Gebäude und der Scheune in Richtung Kelterplatz könnte etwas breiter werden, allein schon zugunsten des Rettungsverkehrs.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Bausachen“ ging es erneut um das Scheunengebäude, diesmal im Ganzen: Dafür wurde eine Bauvoranfrage eingereicht mit drei möglichen Bebauungsvarianten inklusive einem neuen Wohngebäude. Die aktuellen Varianten unterscheiden sich dabei in der Gebäudegröße, die unter anderem auch davon abhängt, welcher Anteil der Scheune letztlich tatsächlich abgerissen wird und wie viel Fläche entsprechend zur Neunutzung zur Verfügung steht. Theoretisch wäre an dieser Stelle auch ein Mix aus einem Wohn- und Gewerbegebäude denkbar.
Zunächst galt es ein paar Fragen zur Bauvoranfrage zu klären. Dabei ging es darum, ob die historische Baulinie von 1877 exakt eingehalten werden muss oder etwas überschritten werden darf, wie hoch die Gebäude werden dürfen und welche Dachform erlaubt ist. Derzeit wurde die Bauvoranfrage mit drei Vollgeschossen und Pultdach eingereicht. Das fand allerdings angesichts der nötigen Anpassung an die Umgebungsbebauung keine einheitliche Zustimmung im Gremium „und ebenso wenig bei der Baurechtsbehörde“, wie Bürgermeister Sven Haumacher berichtete. Maximal zwei Vollgeschosse bis zur Traufe und Satteldach sollen das Limit sein. Auch die historische Baulinie dürfe nur minimal überschritten werden, nicht in dem Ausmaß, wie derzeit vorgelegt, so der mehrheitliche Beschluss. Eine Orientierung für die konkretere Planung bietet hier das nebenan gelegene Gebäude des CAP-Markts, in dem sich ebenfalls auch Wohnungen befinden. Einstimmig abgesegnet wurde das grundsätzliche Vorhaben, an Stelle der Scheune neuen Wohnraum in geschlossener Bauweise zu schaffen.