Neidlingen. Im Dezember hat der Neidlinger Gemeinderat den Satzungsbeschluss für das Baugebiet „Schießhütte“ gefasst. Es geht um 30 Bauplätze. Da Neidlingen von Schutzgebieten umgeben ist, dürfte dies absehbar das letzte größere Neugebiet der Gemeinde sein. Danach bleibt im Wesentlichen nur noch die Innenverdichtung.
„Seit der Beschlussfassung nimmt der Druck aus der Bevölkerung stetig zu“, sagte Bürgermeister Klaus Däschler in der jüngsten – und letzten von ihm geleiteten – Gemeinderatssitzung. Er hatte eine gute Nachricht mitgebracht: Am 18. Februar hat die Gemeinde den letzten notwendigen Vertrag mit einem Grundstückseigentümer geschlossen. Damit stehe dem Inkraftsetzen des Bebauungsplans nichts mehr im Wege. Dies geschieht durch „ortsübliche Bekanntmachung“, also durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.
Derzeit ist aber noch keine Bewerbung für einen Bauplatz möglich, denn das Rathausteam und der Gemeinderat haben noch einige Hausaufgaben zu machen. Da die Nachfrage groß ist, muss der Gemeinderat über Vergabekriterien entscheiden. Ein Punktesystem könnte Neidlinger Bürger, Familien mit Kindern oder andere Bewerber bevorzugen. Dazu sammelt die Gemeinde die Vergabekriterien von sieben bis acht anderen Gemeinden, die in den vergangenen drei Jahren Neubaugebiete erschlossen haben. „Da gibt es die unterschiedlichsten Varianten“, so Däschler. Bei ihren Kriterien muss die Gemeinde auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2013 zu einem Einheimischenmodell aus Belgien berücksichtigen. Außerdem gibt es von der EU „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells“.
Die Vergabe ist kompliziert
Nimmt die Gemeinde den vollen, marktüblichen Preis, handelt sie zwar im Privatrecht, es herrscht also der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dennoch können bei willkürlicher oder diskriminierender Vergabe die Vorschriften des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB) betroffen sein. Es ist also kompliziert, und die Gemeinde will die Vergabe so transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei wie möglich gestalten. Die Vergabekriterien sollen zudem möglichst wenig juristisch angreifbar sein. Es soll zu keinen Klagen kommen, wenn ein Bewerber für ein Baugrundstück leer ausgegangen ist.
Zwar hat keiner einen Rechtsanspruch darauf, dass die Gemeinde ihm ein Grundstück verkauft. Aber jeder hat einen Anspruch darauf, dass die Gemeinde ihre Vergabe fair und transparent gestaltet. In einer seiner nächsten Sitzungen soll der Gemeinderat über die Vergabekriterien entscheiden, die Diskussion ist öffentlich. Wahrscheinlich Mitte des Jahres werden die Bauplätze ausgeschrieben.Der Gemeinderat muss auch noch entscheiden, ob alle 30 Bauplätze auf einmal ausgeschrieben werden, oder ob die Gemeinde vorerst einige zurückhält. Dies beeinflusst die ausstehende Entscheidung des Gemeinderats über eine zentrale Nahwärmeversorgung. Je mehr Gebäude in absehbarer Zeit an eine solch zentrale Versorgung angeschlossen werden, desto wirtschaftlicher ist sie. Für diese Entscheidung spielt auch eine Bauverpflichtung eine Rolle: Damit will die Gemeinde ausschließen, dass jemand ein Baugrundstück „auf Vorrat“ kauft, ohne dort sogleich zu bauen. Was bereits grob feststeht, ist der Quadratmeterpreis für die Baugrundstücke. Er solle, gab Klaus Däschler bekannt, bei circa 300 Euro pro Quadratmeter liegen. Peter Dietrich