Die Volkshochschule Kirchheim (VHS) zeigt sich besorgt über die aktuellen Einschränkungen bei den Integrationskursen infolge der Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In dessen Rundschreiben 02/2026 wurde mitgeteilt, dass sämtliche seit dem 1. 12. 2025 gestellten sowie künftigen Anträge auf freiwillige Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz abgelehnt werden. Künftig werden ausschließlich Personen zugelassen, die nach § 44a Aufenthaltsgesetz durch Jobcenter, Leistungsträger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ausländerbehörden zur Teilnahme verpflichtet werden.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger können nicht mehr an regulären Integrationskursen teilnehmen. Für sie stehen lediglich Selbstlernangebote und in begrenztem Umfang Erstorientierungskurse zur Verfügung – Formate, die nicht auf einen systematischen und nachhaltigen Spracherwerb ausgerichtet sind.
„Ohne eine adäquate Sprachförderung verzögert sich die Integration zugewanderter Menschen erheblich“, betont Klaus Buck, der Vorstandsvorsitzende des Trägervereins der VHS. „Der Einstieg in Arbeit und Gesellschaft wird erschwert, der Bezug von Transferleistungen verlängert sich und die öffentlichen Haushalte werden zusätzlich belastet.“
Integrationskurse leisten weit mehr als Sprachvermittlung. Sie vermitteln Kenntnisse über Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundwerte und sind damit ein wesentlicher Baustein für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Einschränkungen in diesem Bereich wirken sich daher nicht nur individuell, sondern auch gesamtgesellschaftlich negativ aus.
„Angesichts des akuten Fachkräftemangels ist es kontraproduktiv, integrationswilligen Menschen den Zugang zu Sprach- und Berufskursen zu erschweren. Gerade diese Angebote sind zentrale Instrumente für einen schnellen und nachhaltigen Einstieg in Beschäftigung“, bringt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der VHS, Andreas Schneck, die Auswirkungen auf den Punkt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass Kurse aufgrund fehlender Mindestteilnehmendenzahlen nicht mehr starten können. Dies gefährdet die Planbarkeit der Angebote, führt zum Verlust qualifizierter Lehrkräfte und setzt die gewachsenen Strukturen der Träger unter erheblichen wirtschaftlichen Druck.
Deshalb hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Änderungen der VHS-Vorstandsvorsitzende den Austausch mit Politikerinnen und Politikern gesucht, um auf die Folgen hinzuweisen. Auf eine Anfrage an die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises meldete sich Matthias Hiller (CDU) zurück. Er bewertete die Zielsetzungen der geänderten Vorgehensweise als einen ersten Schritt hin zu einer Weiterentwicklung des Integrationskurssystems: „Integration soll künftig passgenauer, digitaler und zielgruppenorientierter ausgestaltet werden, wodurch Akzeptanz und Verlässlichkeit des Systems gestärkt werden. Nur so kann auch langfristig eine verlässliche Finanzierung für die Kursträger sichergestellt werden.“
Die Träger der Integrationskurse fordern die Fortführung der zielführenden Integrations- und Berufssprachkurse als zentrales Instrument der Fachkräftesicherung. Zudem sind verstärkt Mütter und Kinder in die Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenzen und Integration einzubeziehen. „Es zeichnen sich schon jetzt tiefgreifende Auswirkungen auf die Entwicklung heranwachsender Generationen ab, wenn es nicht gelingt, die Sprachkompetenzen der Eltern und Kinder zugewanderter Familien zu stärken“, bewertet Klaus Buck die Perspektiven einer gelingenden Bildungs- und Berufsbiografie der Kinder, die mit geringen Sprachkenntnissen in die Grundschulen kommen. pm
