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Drei Jahre Haft für den Messerangriff

Justiz Ein 20-Jähriger hat im November vergangenen Jahres drei HfWU-Studenten in die Brust gestochen.

Nürtingen/Stuttgart. Wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Bedrohung wurde der 20-jährige Nürtinger zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein 23-jähriger Freund bekam eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Bereits zu Beginn des Prozesses hatten beide Männer gestanden, Ende 2022 ins Wohnheim Schelmenwasen in der Braike in Nürtingen eingedrungen zu sein und dort drei Männer mit einem Messer verletzt zu haben.

Ein besonderes Merkmal der Tat sei der Ort, an dem sie stattgefunden hat, sagte Richter Matthias Merz in seiner Urteilsbegründung. Messerangriffe kämen in Kneipen oder Parks vor, nicht in Studentenwohnheimen. Dies sei ein geschützter Raum, in dem sich junge Menschen eigentlich sicher fühlen sollten, so Merz.

Motiv für Angriff bleibt unklar

Das Motiv der Tat bleibt schleierhaft, sagte der Richter. Die Verteidiger der beiden Täter hatten in den vergangenen Verhandlungstagen versucht, den Lärm in dem Wohnheim als Ursache für die Aggression darzustellen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht: „Es war Musik da und es wurde gelacht, aber es war keine Party, bei der über die Stränge geschlagen wurde, ganz im Gegenteil“, so Merz. Vielmehr seien beide Angeklagte – besonders der 20-jährige Messerangreifer – gescheiterte Existenzen, die ihren Frust an den Studenten ausgelassen hätten. „Ihr Leben hatte keine Perspektive, keinen Sinn“, sagte Merz in Richtung der Angeklagten. „Rumhängen, konsumieren, kleinkriminelle Aktionen“ – so habe der Alltag der Beiden ausgesehen. Die Studenten hingegen hätten „einen Plan und eine Aufgabe im Leben“. Der Alkohol hätte die beiden Männer enthemmt. Sie wären ins Wohnheim gegangen, auf der Suche nach Ärger und hätten sich wie „große Gangster“ gefühlt.

Im „Chaos“ zugestochen

Im dritten Stock des Wohnheims war es nach einer verbalen Auseinandersetzung zu einem Handgemenge gekommen. Die beiden Angreifer hätten nicht damit gerechnet, dass sich die Studenten zur Wehr setzen, so Merz. Vielleicht hätte der 20-Jährige deshalb das Messer gezogen und zugestochen. Drei Männer traf er in der Brust, einer von ihnen musste zwei Mal notoperiert werden. Dabei habe der Täter billigend in Kauf genommen, dass seine Opfer lebensgefährdende Verletzungen davontragen, sagte der Richter. Einen Tötungsvorsatz könne man dem 20-Jährigen jedoch nicht nachweisen. Zugestochen habe er, als „Chaos“ herrschte. In dem „dynamischen Geschehen“ könne man nicht sagen, ob die Stiche gezielt oder nicht gezielt gesetzt wurden. Deshalb könne nur von gefährlicher Körperverletzung die Rede sein. Der 23-jährige Mittäter sei lediglich „Mitläufer“ gewesen und kam deshalb mit einer Bewährungsstrafe davon. Matthäus Klemke