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Droht dem Weilheimer Brandstifter die Psychiatrie?

Justiz Zwei gegensätzliche Gutachten zum 28-Jährigen, der einen Container angezündet hat, beschäftigen das Gericht.

Weilheim. Wenn zwei psychiatrisch forensische Sachverständige sich in ihren Gutachten über die mögliche Schuldfähigkeit eines Angeklagten total widersprechen, dann hat ein Gericht große Probleme, ein gerechtes Urteil zu finden. So geschehen im Fall des Weilheimer Container-Brandstifters. Einer der Gutachter stuft den 28-jährigen Angeklagten infolge paranoider Psychose als gefährlich ein, während sein Kollege das nicht so sieht.

Eigentlich sollte am gestrigen vierten Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den 28-jährigen Mann aus Pakistan entschieden werden, ob er infolge seiner Psychose das Feuer am 17. November 2021 in seinem Wohncontainer einer Weilheimer Flüchtlingsunterkunft im Zustand der Schuldunfähigkeit entfachte oder ob er schuldfähig ist. Diese Vorgabe hatte der Bundesgerichtshof den Richtern des Stuttgarter Landgerichts – wie bereits berichtet – in der Revision auferlegt.

Im ersten Prozess vor gut einem Jahr war das Gericht von der krankhaft bedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausgegangen und hatte den Mann zur Sicherung der Allgemeinheit in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Das hat der BGH als nicht ganz nachgeprüft gerügt. Jetzt haben zwei Sachverständige sich in neuen Gutachten heftig widersprochen. Einweisung in die Psychiatrie – ja oder nein? Gemeingefährlich oder doch nicht? Besteht Rückfallgefahr hinsichtlich Brandstiftungen oder doch nicht? Die beiden gutachterlichen Ergebnisse liegen jetzt der 17. Großen Strafkammer vor. Sie müssen nun entscheiden, welches der beiden Gutachten für ein Urteil taugt.

Bei dem Brand am 17. November in der Weilheimer Unterkunft war kein nennenswerter Schaden entstanden. Der Angeklagte hatte Kleidungsstücke auf sein Bett gelegt und angezündet. Vor Gericht hatte er angegeben, sich mit dem Feuer das Leben nehmen zu wollen. Ehe jedoch die alarmierte Feuerwehr erschien, hatten Bewohner der Nachbar-Container den Brand bemerkt und rasch eindämmen können.

Zwar wird dem Mann in beiden jetzigen Gutachten ein gewisser Hang zu Brandstiftungen attestiert. Doch bezüglich der strafrechtlichen Folgen daraus widersprechen sich die Sachverständigen. Nicht jedoch der Staatsanwalt, der davon ausgeht, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand einer paranoiden Psychose beging und daher für die Allgemeinheit gefährlich, aber schuldunfähig ist und zur Sicherung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden müsse. Wann diese Entscheidung verkündet wird, steht noch aus. Wahrscheinlich kommende Woche. Bernd Winckler