Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen Menschen nach wie vor ungebrochen. Kein Wunder, dass die Bewerber für das Notzinger Neubaugebiet Hofäcker IV Schlange stehen. Wer in der glücklichen Lage ist, die finanziellen Fragen klären zu können, hat allerdings noch weitere Hürden zu nehmen. So müssen möglichst viele Punkte bei den sozialen und ortsbezogenen Bauplatzvergabekriterien zusammenkommen. Bereits in seiner letzten Sitzung hat der Notzinger Gemeinderat darüber ausgiebig beraten (wir berichteten). Jetzt ging es um Ergänzungen. Endgültig beschlossen ist der Vergabekatalog aber nach wie vor nicht.
Zusammengefasst ging es jetzt um folgende Details: Was die Bewerbung einer Erbengemeinschaft angeht, so sollen sich einzelne Mitglieder daraus bewerben können, allerdings keine Erbengemeinschaft zusammen. Nach wie vor gilt: Pro Baugemeinschaft, also etwa bei einem Paar, kann nur eine Bewerbung abgegeben werden. Aus einem Haushalt könnten sich aber sowohl die Eltern als auch volljährige, im Haushalt lebende Kinder separat bewerben. Was ein mögliches Losverfahren bei Punktegleichheit mehrerer Bewerber angeht, soll genau dargestellt werden, dass zunächst die Punkte aus dem sozialen Bereich verglichen werden. Bei erneuter Punktgleichheit zählen die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren und so weiter. Die Bewerber dürfen noch kein Haus, keine Eigentumswohnung oder Baugrund in Notzingen besitzen. Es sei denn, dieser bisherige Wohnraum wird etwa aufgrund von Familienzuwachs zu klein. Nachgeforscht hat Hauptamtsleiterin Meike Naun seit der letzten Sitzung, welche Fläche laut Bundessozialgericht hier als angemessen gilt: Für ein bis zwei Personen sind das in einer Eigentumswohnung 80 Quadratmeter, im Haus 90. Für drei Personen 100 beziehungsweise 110 Quadratmeter, für vier Leute 120 und 130 Quadratmeter. Für jede weitere Person kommen je 20 Quadratmeter dazu.
In Sachen Bau- und Wohnzeit wurde ergänzend mit aufgenommen, dass die neuen Eigentümer sich verpflichten, mindestens zehn Jahre selbst in ihrem Haus zu wohnen. Die möglichen Gesamtpunkte bei den ortsbezogenen Kriterien wurden hinsichtlich der Zeit mit Hauptwohnsitz in Notzingen von 30 auf 50 Punkte erhöht, was die Dauer des Jobs im Ort angeht, bleibt es bei den 30 Punkten maximal, ebenso für die Ausübung eines Ehrenamts. Wichtig ist hier, dass eine „Sonderaufgabe“ nicht zwingend einen Vorstandsposten bedeuten muss. Auch wer wöchentlich seit mindestens drei Jahren einen Kurs oder eine Gruppe leitet und eine Bescheinigung vorlegt, gehört dazu.
Für das Bewerbungsverfahren wird die Gemeinde die Online-Plattform Baupilot einrichten. Hier können die Bewerber die geforderten Nachweise hochladen. Das System berechnet automatisch die erreichte Punktzahl. Für die Verwaltung bedeutete das Programm eine deutliche Arbeitserleichterung. Alternativ wird die schriftliche Abgabe der Unterlagen parallel aber ebenso möglich sein. Das Programm kostet die Gemeinde einmalig 3449 Euro brutto, monatlich kommen 207 Euro dazu.