Weilheim. Noch ist das virtuelle Rathaus Zukunftsmusik. Die Stadt Weilheim aber gehört zu den Vorreitern im Land, die mit großen Schritten ins digitale Zeitalter marschieren.
Zwei Dienstleistungen bietet die Stadtverwaltung ab sofort auch online an. So können Bürger den Ein- oder Auszug eines Mieters auf elektronischem Weg melden und eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung beantragen. Benötigt wird dazu allerdings ein elektronischer Personalausweis. Auch wer ins Ausland zieht, kann die Abmeldung seines Wohnsitzes künftig auf bequemem Weg online erledigen.
Anbieten kann die Stadt Weilheim diese Dienste schon jetzt, weil sie vergangenes Jahr vom Land zu einer von 50 digitalen Zukunftskommunen auserkoren wurde. Als solche hat sie den Zuschlag erhalten, die Dienstleistungen ihren Bürgern online in einer Testversion anbieten zu können.
Um die digitale Verwaltung in Deutschland voranzubringen, müssen in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet Bund, Land und Kommunen bis zum Jahr 2022 sämtliche Leistungen der Verwaltung digital anbieten zu können.
Zug um Zug werden in Weilheim immer mehr Verwaltungsdienstleistungen digital abrufbar sein. Schon in Kürze sollen zu den zwei angebotenen Diensten einige neue hinzukommen. Eigens für die digitalen Verwaltungsangelegenheiten hat die Stadt auch eine Rubrik auf ihrer Homepage eingerichtet. Dort werden nicht nur die Online-Verwaltungsdienstleistungen angeboten, sondern auch Informationen zum Stand der Digitalisierung in Weilheim veröffentlicht.
Anträge und Formulare, die sich noch nicht auf der Internetseite befinden, erhalten die Bürger nach wie vor direkt von der Stadt- oder Landkreisverwaltung.
Mit den Online-Diensten können sich die Einwohner künftig den ein oder anderen Gang ins Rathaus ersparen oder die jeweiligen Verfahren beschleunigen. Allerdings: Wer seine Angelegenheiten lieber persönlich erledigen möchte, darf nach wie vor ins Rathaus kommen und die Anträge vor Ort stellen. pm
Die digitalen Dienste finden Interessierte zusammengefasst unter dem Stichwort „Online-Dienste“ auf der Startseite des städtischen Internetauftritts: www.weilheim-teck.de