Ab zwölf Personen wird auch bei Jesse Burgmann nicht mehr getrennt gezahlt. „Darauf bestehen kann ich natürlich nicht“, sagt der Inhaber des Weilheimer Restaurants Burgmann’s. Das sei aber auch nicht nötig, da seine Gäste ohnehin sehr verständnisvoll und entgegenkommend seien. Für ordentlichen medialen Wirbel hat hingegen ein Esslinger Gastronom gesorgt, weil er getrennte Rechnungen nur noch mit vorheriger Ansage zulassen möchte. Soll heißen: Wer getrennt zahlen möchte, muss das sagen, und zwar vor der Bestellung. Dafür hat Jesse Burgmann durchaus Verständnis, könne es doch im Abendgeschäft sehr aufwendig werden, wenn von 20 Leuten alle einzeln zahlen möchten. Wenn man dann noch anfangen müsse, Wasser- und Weinflaschen zu halbieren, könne man durchaus ins Schwitzen kommen. Andere Gäste kämen dann nicht nur zu kurz, Rechnungsposten könnten am Ende des Abends auch offen bleiben.
„Bei mir ist bisher zum Glück noch nie ein Essen offen geblieben“, sagt der Gastronom. Ausschließen lasse sich das aber nicht: „Die Menschen genießen den Abend, lassen sich treiben und wissen am Ende gar nicht mehr so genau, was sie bestellt haben.“ Im Burgmann’s bewirtet der Inhaber seine Gäste selbst und hat dadurch einen Blick auf die Bestellungen, sodass er im Gegensatz zu größeren Gastronomien eine bevorzugte Position habe. Dennoch ist er den Schritt gegangen und bittet bei Gruppen ab zwölf Personen um die gemeinsame Rechnung. Über seinen Instagram- und Facebook-Account hat er das offen kommuniziert, sodass es nie zu Problemen kam. Denn: „Der Ton macht die Musik.“ Wenn man freundlich fragt, hätten die Menschen gar kein Problem damit – nur so könne es funktionieren.
Den Betrag intern begleichen
Das klappt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis: Als er vor Kurzem eine Anfrage von einer 28-köpfigen Gruppe bekam, hat er mit der Zusage auch gleich die Bitte mitgeschickt, zusammen zu zahlen. „Einer hat die Karte durchgezogen und intern wurde aufgeteilt – so schnell kann es gehen.“ Über „PayPal“ und Co. lasse sich das unkompliziert klären. Viele Gruppen würde darüber hinaus bereits dazu übergehen, den Rechnungsbetrag durch die Anzahl der Personen am Tisch zu teilen. Das funktioniere gut, weil ohnehin jeder ungefähr für denselben Betrag esse. Jesse Burgmann kann sich trotz all der Diskussionen nicht beschweren: „Im Großen und Ganzen sind unsere Gäste sehr entspannt, zuvorkommend und verständnisvoll.“
Getrennte Rechnungen seien nicht nur schlecht, sie würden auch für mehr Trinkgeld sorgen, sagt Samer Firas, der Inhaber des Kirchheimer Restaurants Incanto. Nicht zu leugnen sei jedoch, dass er dadurch hin und wieder auf einzelnen Rechnungsposten sitzen bleibe. Bei kleinen Gruppen mit etwa vier bis sechs Personen sieht er kein Problem: Dort kann er für jeden Gast eine separate Rechnung erstellen, ohne nennenswerten Aufwand. Relevant werde die Problematik erst bei Gruppen, die mindestens 40 Gäste stark sind. Aber auch dort würde meist eine Person die gesamte Rechnung begleichen.
Robert Ruthenberg, der Inhaber des Kirchheimer Restaurants Holz und Feuer, sieht gar kein Problem, sofern vor der Bestellung klar gesagt wird, dass die Rechnung getrennt erfolgt. Wenn das erst im Nachhinein geschehe, sei es durchaus mühsam, jeden einzelnen Betrag in die neue Rechnung umzubuchen. Deshalb fragen er und sein Team ganz intuitiv bereits vor der Bestellung, wie gezahlt wird.
So sieht die Rechtslage aus
Grundsätzlich kann jeder Gast für die von ihm bestellten Speisen und Getränke eine gesonderte Rechnung von dem Gastronomen verlangen, sagt der Kirchheimer Rechtsanwalt Axel Klapatat von der Kanzlei Plato Rechtsanwälte. Nur weil die Bestellungen tisch- oder gruppenweise aufgenommen werden, bedeutet das nicht, dass der Gastronom nur eine Rechnung pro Tisch oder Gruppe ausstellen darf beziehungsweise kann. Er muss also entweder Einzelrechnungen ausstellen oder zumindest die Kosten der jeweiligen Einzelbestellungen aus der Gesamtrechnung herausrechnen.
Der Gastronom muss sich jedoch dann nicht auf die Aufteilung des Rechnungsbetrags einlassen, wenn sich mehrere Gäste zum Beispiel eine Flasche Wein oder ein Gericht teilen. Hier ist (allein) derjenige zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, der die Bestellung vorgenommen hat.
Wie immer empfiehlt es sich, von Anfang an eine klare Kommunikation zu führen und etwaige Wünsche bei der Rechnungsstellung vorab mit dem Gastronomen abzuklären, sagt Axel Klapatat.

