Notzingen. Zum 1. September hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zwei Energiesparverordnungen mit recht sperrigen Titeln erlassen. Zusammengefasst geht es darum, kurz- und mittelfristige Einsparmaßnahmen umzusetzen. Das gilt derzeit für die aktuelle, als auch die Heizperiode im nächsten Jahr. "In Notzingen habe wir in manchen Bereichen unsere Hausaufgaben bereits vor der aktuellen Krise gemacht", erklärte Hans Prell (UKW), der als Bürgermeisterstellvertreter die Gemeinderatssitzung leitete. Zu nennen wäre etwa die Umrüstung diverser Beleuchtungen im öffentlichen Raum auf LED, darunter jene im Rathaus, der Grundschule, in den Kindergärten, die Flutlichtanlage des Sportplatzes oder die Umrüstung der Straßenbeleuchtung. Letztere betreffend wurde über weitere Einsparpotenziale debattiert. "Aktuell wird unsere Straßenbeleuchtung zwischen 23 Uhr und 5 Uhr um die Hälfte der Leistung von 100 auf 50 Prozent gedimmt", informierte Kämmerer Sven Kebache, "man könnte das jetzt auf 22 bis 6 Uhr ausdehnen oder konstant auf 50 Prozent dimmen." Letzteres brächte eine Einsparung von gut einem Drittel des Energieverbrauchs mit sich. Immer zu beachten gelte es die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde, "inwiefern das bei der 50 Prozent-Dimmung problematisch werden könnte, können wir nicht beurteilen. Laut Netze BW gibt es aber bereits Gemeinden, die ihre Straßenbeleuchtung konstant auf 50 Prozent reduziert haben", erläuterte Kebache. Kleinere Zwischenschritte seien nicht möglich.
Straßenbeleuchtung wird um 50 Prozent gedimmt
Im Gremium herrschte Uneinigkeit darüber, welche der beiden Variante die bessere ist oder ob man vielleicht auch gar nichts weiter verändern muss an der Straßenbeleuchtung. Letztlich wurde mit einer knappen Mehrheit die konstante Dimmung auf 50 Prozent Leistung beschlossen. Sollte das je zu dunkel werden, etwa für die wichtige Ausleuchtung der Gehwege, könne die Einstellung der LED-Lampen auch problemlos wieder geändert werden, bestätigte der Kämmerer. Außer bei der Straßenbeleuchtung wurden die anderen aufgelisteten Einsparpotenziale in der Gemeinde und die zugehörigen Vorschläge der Verwaltung einstimmig abgesegnet.
Dazu zählt zum Beispiel die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe, die Raumtemperatur "für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten" - also etwa in den Büros des Rathauses - auf maximal 19 Grad einzustellen. Für die Schule und die Kindergärten gilt diese Neuregelung der Maximaltemperatur nicht. Kein Muss sei ebenso das Abstellen der Warmwasserversorgung in Sporthallen, wenngleich manche Städte und Gemeinden wie Kirchheim, Nürtingen oder Reichenbach diesen Schritt bereits gegangen seien, so Kebache. In Notzingen sollen die Sportler dagegen weiterhin mit warmem Wasser duschen können.
Stromkosten können für die Gemeinde um 100 000 Euro steigen
Eine schlechte Nachricht hatte der Kämmerer dennoch zu verkünden: Von 2023 bis 2025 läuft die nächste Runde der Bündelausschreibung für die Stromversorgung der Gemeinde, die sämtliche öffentliche Gebäude sowie die Straßenbeleuchtung betrifft. "Für den Wärmestrom wurde bisher kein Angebot abgegeben. Sollte bis zum November kein Anbieter gefunden werden, müssen wir uns vermutlich eigenständig über die Grundversorgung mit Strom versorgen lassen, dafür wäre wohl die Netze BW zuständig." Während die Jahreskosten bei der letzten Bündelausschreibung für die Gemeinde bei rund 80 000 Euro lagen (5 Cent/kWh), werden es künftig zwischen 39 und 50 Cent/kWh sein, erfuhr der Gemeinderat: "Das bedeutet für uns rund 100 000 Euro mehr an Stromkosten pro Jahr", betonte Sven Kebache.