Region. Die Coronakrise macht auch vor Jobcentern und Arbeitsagenturen nicht halt. Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sie sich auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Trotzdem gibt es in der Vorgehensweise aufgrund der aktuellen Lage gewisse Veränderungen. Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt bleibt für unausweichbare Notfälle zwar bestehen, eine Arbeitslosmeldung kann aber vorläufig auch telefonisch erfolgen. Außerdem findet man Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices und Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2. Ein Antrag auf Grundsicherung kann aber auch formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Um die telefonische Verfügbarkeit der Berater sicherzustellen, werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen geschaltet. Sobald diese Zusatzleitungen stehen, wird darüber auf den Internetseiten und über die überregionale und regionale Presse informiert. Da der Aufbau der technischen Kapazitäten einige Tage in Anspruch nehmen wird und gleichzeitig mit einem sehr hohen Anrufaufkommen zu rechnen ist, kann die Erreichbarkeit in der Anfangszeit vereinzelt eingeschränkt sein.
Eine weitere vorläufige Änderung betrifft die Gesprächstermine. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen und müssen auch nicht abgesagt werden, auch nicht telefonisch. Es entstehen daraus auch keinerlei finanzielle Nachteile, und die Leistungsgewährung bleibt sichergestellt.
Damit versuchen die Dienststellen, so gut es eben in den schwierigen Zeiten geht, unbürokratisch und flexibel zu agieren, um die Versorgung aller Menschen sicherzustellen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. pm