Grundsteuerreform
Es gibt Gewinner und Verlierer

Die Gemeinde Notzingen hat ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 festgelegt. Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz künftig bei 135. 

Grundstücksbesitzer müssen ab 2025 neu rechnen. Auch in Notzingen fallen neue Jahresbeträge für die Grundsteuer an. Die Hebesätze werden geändert.  Foto: Jörg Bächle

Bekanntermaßen hat das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Grundstücke wurden neu bewertet, die Städte und Gemeinden müssen neue Hebesätze festlegen. Bezüglich der Berechnung der Grundsteuer B hat das Land Baden-Württemberg einen eigenen Weg gewählt: Für die Höhe der Grundsteuer B rückt dabei die Grundstücksfläche in den Fokus, was von vielen als ungerecht empfunden wird. 

Keine Mehreinnahmen geplant

Die jetzt vom Notzinger Gemeinderat beschlossenen 135 als neuen Hebesatz für die Grundsteuer B geben den Hundertsatz an (bisher 360 von Hundert). Der Grundsteuermessbetrag, der Grundstückseigentümern per Finanzamtsbescheid vorliegen sollte und für die Kommunen verbindlich ist, wird entsprechend mit 1,35 multipliziert. Heraus kommt dabei der jährliche Grundsteuerbetrag, der von Notzinger Grundstückseigentümern an die Gemeinde zu bezahlen ist. Als neuen Hebesatz für die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt in Notzingen ab dem kommenden Jahr 300 von Hundert. 2011 wurden die Hebesätze in Notzingen laut Kämmerer Sven Kebache zuletzt geändert. Die Gewerbesteuer bleibt mit einem Hebesatz von 360 von Hundert unverändert.

„Die Vorschläge der Verwaltung sehen vor, dass es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuereinnahmen im Vergleich zu 2024 kommt (Aufkommensneutralität)“, so Kebache. Man bewege sich damit im seitens des Finanzministeriums für Notzingen ausgewiesenen „Hebesatzkorridor“ von 125 bis 139 von Hundert für einen aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B. Der Hebesatz der Grundsteuer B von künftig 135 von Hundert ergibt sich durch das Grundsteueraufkommen 2024 (500.000 Euro inklusive dem Neubaugebiet „Hofäcker IV“) geteilt durch die erwartete Summe der Messbeträge der Grundsteuer B für 2025 (370.000 Euro). Sven Kebache hatte zur Veranschaulichung der Auswirkungen Berechnungsbeispiele vorbereitet. 

Profitieren wird vom neuen Hebesatz etwa der Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks mit einer Fläche von 5143 Quadratmetern. Bei einem Bodenrichtwert von 200 liegt die Grundsteuer B bisher bei 5013 Euro, mit dem neuen Hebesatz sind es noch 1805 Euro. Dagegen müssen die Eigentümer eines unbebauten 691 Quadratmeter großen Grundstücks bei einem Bodenrichtwert von 590 künftig eine deutlich höhere Grundsteuer von 715 Euro berappen, während es derzeit noch 110 Euro sind. Deutlich teurer wird es auch für ein 1318 Quadratmeter großes Grundstück mit einem alten Haus: Hier fällt eine Grundsteuer B von 971 Euro an, während es aktuell 276 Euro sind. Besser weg kommen Eigentümer von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf kleineren Grundstücken.​​​​​​