Kreis. Die EU-Kommission hat das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Mit den Fördermitteln wird Menschen geholfen, wieder in Arbeit oder Ausbildung zu kommen oder in Arbeit zu bleiben. Der Landkreis Esslingen erhält jährlich 489 030 Euro aus dem ESF Plus, um die Beschäftigungs- und Bildungschancen im Landkreis zu verbessern.
Verschiedene Zielgruppen
Dieses Jahr werden daraus acht Projekte im Landkreis gefördert. Für das Förderjahr 2025 können bis spätestens 31. Mai Fördermittel beantragt werden. Gefördert werden praxisnahe und arbeitsmarktbezogene Projekte im Landkreis. Dabei ist eine Förderung bestimmter Ziele und Zielgruppen möglich, so beispielsweise die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, Langzeitarbeitslose und ihre Familien, Alleinerziehende und ihre Kinder, Wiedereinsteigerinnen in den Arbeitsmarkt ab 40 Jahren, Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und von Armut und Diskriminierung bedrohte Personen. Die Teilnehmer sollen durch niedrigschwellige Angebote, Beratung, Stabilisierung und Unterstützung im Alltag für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt qualifiziert werden.
Zielgruppen sind aber auch Schülerinnen und Schüler, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, ausbildungsferne junge Menschen und Alleinerziehende und ihre Kinder. Die jungen Menschen sollen durch Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung in Berufspraktika und anschließende Ausbildung vermittelt werden. Sprachhindernisse und schulische Defizite sollen bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund abgebaut werden.
Aufgrund der schwierigen Situation im Pflege- und Erziehungsbereich will der Arbeitskreis Kräfte aus diesen Bereichen unterstützen und wünscht sich Projekte, die die Kräfte beim Übertritt in die Ausbildung begleiten. Außerdem soll Auszubildenden mit Migrationshintergrund mit einem Sprachtraining geholfen werden.
Projektanträge für das Förderjahr 2025 müssen bis spätestens 31. Mai der L-Bank Baden-Württemberg eingereicht werden. Am Mittwoch, 28. Februar, wird ab 14 Uhr im Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, für Träger und Interessierte die ESF-Arbeitsmarktstrategie 2025 vorgestellt. Um Anmeldung bei der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Esslingen wird gebeten unter Zelikra.Nora@LRA-ES.de oder unter der Nummer 07 11/3 90 24 26 55. pm

