Wernau. Im Rahmen der Aktion „Feiern mit Vernunft! – Fasnet ist mehr als Vollrausch“ gibt es auch in diesem Jahr eine Verfügung der Stadt Wernau. Der Konsum von Alkoholmischgetränken oder sonstigen alkoholischen Getränken, die nicht ausschließlich Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein enthalten, ist im unmittelbaren Umfeld des Fasnetsumzuges am Samstag, 10. Februar, in der Zeit zwischen 10 Uhr bis 20 Uhr verboten. Auf gut deutsch: Schnaps und anderes Hochprozentiges ist tabu.
Wer dagegen verstößt, erhält einen Platzverweis. „Als Veranstalter wollen wir so zusammen mit der Stadtverwaltung, der Polizei sowie den Rettungskräften von Feuerwehr und Rotem Kreuz ein Zeichen gegen Alkoholexzesse setzen”, sagt Markus Mirbauer, erster Zunftmeister der Wernauer Narren. „In den letzten Jahren haben wir deutlich niedrigere Einsatzzahlen verzeichnen können und auch die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren überwiegend positiv. Daher bitten wir auch dieses Jahr wieder alle Zuschauer und Umzugsteilnehmer uns aktiv bei der Aktion zu unterstützen und auf ‘harten Stoff’ zu verzichten.” Seit dem Jahr 2016 wird im Rahmen der Aktion „Feiern mit Vernunft“ darauf verzichtet, an den Verkaufsstellen entlang der Umzugstrecke bis zum Ende der Straßenfasnet am Abend Spirituosen auszuschenken. Getränke mit einem Alkoholgehalt mit mehr als 15 Prozent sowie branntweinhaltige Getränke dürfen weder verkauft, konsumiert noch mitgebracht werden. Erlaubt sind Getränke wie Wein, Sekt oder Bier.
Als Veranstalter wollen die Wernauer Narren damit gemeinsam mit der Stadtverwaltung ein Zeichen gegen Alkoholexzesse setzen und hoffen auf eine friedliche Fasnet. pm/Foto pr