Kreis. Wegen fehlender Niederschläge und konstant hoher Temperaturen sinkt der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises weiter. Alle Pegel der umliegenden Gewässer sind zu niedrig, kleinere Bäche und Tümpel sind zum Teil ganz ausgetrocknet. Insbesondere Fische, kleine Wasserlebewesen und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem geringen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen.
Verbot gilt bis Ende August
Um die Situation in den Gewässern abzumildern und weitere Beeinträchtigungen der Tiere und Pflanzen, die im Wasser leben und wachsen, zu vermeiden, verbietet das Landratsamt auch weiterhin, Wasser zu entnehmen. Weder darf Wasser abgepumpt, noch mit Eimern oder Gießkannen entnommen werden. Selbst das Schöpfen mit der Hand ist tabu. Auch die sogenannten wasserrechtlichen Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser zulassen, werden befristet, bis die Allgemeinverfügung außer Kraft tritt.
Von dem Verbot ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse für landwirtschaftliche Betriebe, für die Urproduktion von Nahrungsmitteln und Löschwasserentnahmen im Brandfall. Die Verfügung wird zunächst bis zum Mittwoch, 31. August, beschränkt. Die detaillierte Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Esslingen auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Weitere Informationen gibt es bei Dr. Beate Baier unter der Telefonnummer 07 11/3 90 24 24 90 oder per Mail an Wasserwirtschaft@LRA-ES.de. Auch die Hochwasservorhersagezentrale des Landes gibt online Auskunft unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de. pm