Am Ende der öffentlichen Sitzung des Dettinger Gemeinderats gab es eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Verwaltungsrecht. Peter Beck hatte in der vorangegangenen Sitzung die Diskussion angestoßen, an allen Ortseingängen „Anlieger frei“-Schilder aufzustellen. Daraufhin erklärte ihm Bürgermeister Rainer Haußmann, dass für solche Angelegenheiten in Dettingen die Stadt Kirchheim zuständig ist. Um schließlich zu einem Ende zu kommen, ließ Rainer Haußmann über den von Peter Beck gestellten Antrag abstimmen. Der wurde mit zehn zu drei Stimmen und zwei Enthalten abgelehnt.
Damit wollte sich Peter Beck jedoch nicht zufrieden geben. Eine Woche später schrieb er an das Landratsamt Esslingen eine Mail, Absender „Gemeinderat Peter Beck“. „Welches Licht wirft das auf den Gemeinderat, aktiv gegen einen geltenden Beschluss bei der vorgesetzten Behörde vorzugehen? Mit diesem Vorgang haben Sie gegen das Gesetz verstoßen“, wurde Bürgermeister Rainer Haußmann deutlich. Wenn überhaupt, wäre es Aufgabe der Gemeindeverwaltung gewesen, beim Landratsamt um Klärung zu bitten - was bei dieser eindeutigen Angelegenheit jedoch überflüssig war. Zudem habe er sich auch noch an die falsche Behörde gewendet, denn das Landratsamt sei dafür nicht zuständig.
Für den Schultes stellte sich die Frage, wie das Gremium künftig seine Arbeit machen will. „Macht man nach einem gefassten Beschluss auf eigene Faust weiter? Wie gehen wir überhaupt mit Beschlüssen um?“, fragte er in die Runde. Peter Beck meldete sich überrascht zu Wort. „Die Aussage, die Sie als Bürgermeister dazu gegeben haben, wollte ich an richtiger Stelle nachfragen. Mich an die Dettinger Verwaltung zu wenden, davon habe ich Abstand genommen“, sagte er. Die Kompetenz der Dettinger Verwaltung habe er jedoch nicht in Frage stellen wollen. Für ihn sei jetzt die Sache vom Tisch, allerdings interessiere ihn, welches Gesetz er verletzt habe.
Die Rechtsauskunft der Verwaltung kritisch zu hinterfragen, ist für Rainer Haußmann legitim. „Bei einem Gemeinderatsbeschluss mit zehn zu drei Stimmen braucht es dagegen keine rechtliche Prüfung. Solche Beschlüsse sind umzusetzen und nicht zu torpedieren“, stellte er unmissverständlich klar. Die Mehrheit des Gemeinderats sei damit zu dem Schluss gekommen: Wir stoppen da. „Der Gesetzesverstoß trat ein, als Sie als Gemeinderat auf eigene Faust eine Rechtsprüfung eingeholt haben. Sie marschieren da einfach los. Wenn man nach Gefühl geht - dann wird‘s schwierig“, so der Schultes. Das wiederum veranlasste Peter Beck zur Frage, wie sich die Sache verhalten hätte, wenn er als Privatperson an die Behörde geschrieben hätte. Die Antwort kam prompt: „Das wäre cleverer gewesen.“
Für Rainer Haußmann war die Angelegenheit ein Thema fürs gesamte Gremium. „Mir war wichtig, das zur Sprache zu bringen, damit jeder was dazu sagen kann, da es ja auch in öffentlicher Sitzung diskutiert wurde“, war er um sachliche Ausführung bemüht. „Sie dürfen kritisch und unzufrieden sein. Ich habe damals abstimmen lassen, damit die Diskussion um die Schilder zu einem Ende kam“, sagte Rainer Haußmann, der Beck keine Böswilligkeit unterstellt. „Aber das geht so nicht“, sprach ihm der Schultes ins Gewissen.
„Das war nicht meine Motivation. Mir geht es um das Thema Verkehrsverdichtung. Das ist ein Riesenproblem, und ich sehe es als meine Verantwortung, alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um den Verkehr zu mindern. Die Antwort war mir nicht ausreichend, deshalb habe ich die Verkehrsbehörde gefragt“, begründete Peter Beck sein Vorgehen. Auch darauf gab es eine schnelle Antwort von Rainer Haußmann: „Das ist unser System: Jeder darf in den Ort rein.“