Die Stadt Kirchheim will rigoros gegen Falschparker auf dem Schlossplatz vorgehen
Fußgänger haben künftig Vorfahrt

In Kirchheim wächst die Fußgängerzone: Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Schlossplatz für Fußgänger zu reservieren. Dadurch soll vor allem dem „wilden“ Parken auf dem Schlossplatz endgültig ein Riegel vorgeschoben werden. Der bisherige verkehrsberuhigte Bereich war dazu offenbar nicht das geeignete Mittel.

Kirchheim. Natürlich darf auch ein verkehrsberuhigter Bereich nicht als Dauerparkplatz missbraucht werden. Aber für Polizei und Vollzugsdienst ist es in einer Fußgängerzone viel leichter, gegen das Falschparken vorzugehen als im verkehrsberuhigten Bereich: In der Fußgängerzone lässt sich sofort ein Zettel an der Windschutzscheibe befestigen, im verkehrsberuhigten Bereich dage­gen muss zuerst nachgewiesen werden, dass das Auto dort wirklich über einen längeren Zeitraum geparkt ist und dass es nicht nur kurz zum Ein- und Ausladen hält.

Weitere Vorteile für die Verwaltung beziehungsweise Nachteile für die „Wildparker“: Auch ein Abschleppdienst kann schneller in Aktion treten. Außerdem lassen sich die Falschparker nicht nur schneller, sondern auch empfindlicher treffen. Verwarnungs- oder Bußgelder fallen beim Parken in der Fußgängerzone viel höher aus als bisher im verkehrsberuhigten Bereich.

Bürgermeister Günter Riemer geht davon aus, dass die neuen Schilder, die auf die Fußgängerzone hinweisen, bis in sechs Wochen angeliefert sind und aufgestellt werden können. Grund für die längere Lieferzeit ist die Sonderanfertigung: So sind auf den Schildern die Zeiten vermerkt, in denen die neue Fußgängerzone für den Lieferverkehr befahrbar ist. Außerdem gibt es einen Hinweis darauf, dass die Zufahrt zu Firmenparkplätzen und zu Ärzten, zum Pädagogischen Fachseminar und zu den Behindertenparkplätzen am Marstallgarten frei ist.

Gegen Ostern dürfte es so weit sein, dass die Schilder angebracht sind und der Schlossplatz sich in eine Fußgängerzonen-Flaniermeile wandelt. Aus Kulanz würde die Stadt danach noch vier Wochen lang Nachsicht walten lassen – zur Eingewöhnung. Nach Ablauf dieser Frist, was Ende April der Fall sein könnte, ist „Schluss mit lustig“.

Günter Riemer zufolge hätte dieses rigorose Motto zwar schon längst gelten sollen. Aber das Problem war bisher einfach nicht in den Griff zu kriegen. Vor allem an den Wochenenden – und im Sommer nahezu jeden Tag – sei der Schlossplatz zugeparkt gewesen. „Es genügt, wenn einer anfängt. Dann fallen bei den anderen die Hemmungen weg, und sie stellen sich einfach dazu.“ Das ist so ähnlich wie bei der Theorie der zerbrochenen Fenster: Es fängt mit einer Scheibe an, und wenn nichts passiert, sind in kürzester Zeit alle anderen Scheiben auch kaputt. Die Anwohner am Schlossplatz würden sich zurecht bei der Stadt beschweren: über Autos, die beim Fahren auf den Pflastersteinen, aber auch beim Zuschlagen der Türen Lärm verursachen – oftmals mitten in der Nacht.

Gerade in der Nacht gibt es mitunter noch ganz andere Probleme für die Anwohner. Das Kirchheimer Schloss ist ein beliebter Veranstaltungsort. Besonders begehrt ist es auch an Wochenenden im Sommer – für Hochzeiten. Oft seien es da die Cateringfirmen, die nach dem Ende ihres Parts der Feier gleich aufräumen, sagt Günter Riemer.

Mitten in der Nacht komme es dann zu erheb­lichen Lärmbelästigungen. Die Stadt Kirchheim habe sich deswegen schon an den Vermieter gewandt, an die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.„Wir wollen die Attraktivität der Feierlichkeiten im Schloss durchaus bewahren“, betont der Bürgermeister. Wenn es aber nicht dauerhaft besser werde, sei auch über andere Möglichkeiten nachzudenken.

Notfalls wäre das Schloss für die Caterer nicht mehr über den Schlossplatz anzufahren. In der Fußgängerzone bräuchte es dafür ohnehin eine Ausnahmegenehmigung.