Müll
Gefährlicher Elektroschrott

Der Berg an Altgeräten mit Akkus wächst stetig und damit auch das Risiko von Bränden. Wertstoffhöfe müssen Sortierung und Lagerung deshalb neu regeln. 

Alte Elektrogeräte bergen Risiken. Neben Schadstoffen stellen auch Akkubrände eine Gefahr für die Umwelt dar.   Foto: Carsten Riedl

Sie machen das Leben einfacher und sind aus dem Alltag schlicht nicht mehr wegzudenken: Handys und Laptops sind nur die Spitze des Eisbergs. Alles, was Energie frisst und kein Kabel hat, verspricht Freiheit – und landet früher oder später im Müll. „Wir werden regelrecht überschwemmt“, sagt Michael Potthast über den beständig wachsenden Berg Elektroschrott, der sich an bisher acht Sammelstationen im Kreis Esslingen anhäuft.

Dabei sitzt dem Chef im kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) nicht nur ein wachsender Markt mit immer kurzlebigerer Ware, sondern auch der Gesetzgeber im Nacken. Die Auflagen für Sortierung und Lagerung werden immer detaillierter und auch strenger. Inzwischen wird in sage und schreibe 14 unterschiedliche Gruppen unterteilt. Ein wesentlicher Grund: Geraten Akkus von Altgeräten in Brand, was immer häufiger vorkommt, sind solche Feuer nur schwer kontrollierbar und stellen eine ernste Gefahr dar, wenn der Lagerort keine Sicherheitsreserven bietet. Seit 30. September dieses Jahres gilt deshalb eine neue Fassung des sogenannten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Immer mehr Elektrogeräte sind so gebaut, dass Komponenten gar nicht getrennt werden können.

Michael Potthast, Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Esslingen

Die Konsequenz daraus: Elektroschrott einfach zum Wertstoffhof bringen und dort eigenmächtig im Container entsorgen – das war einmal. Ab 1. Januar gibt es die „Thekenlösung“. An Sammelstationen wie im Kirchheimer Kompostwerk wird von Mitarbeitern des Abfallwirtschaftsbetriebes an Tischen vorsortiert. Die Geräte landen dann, in Gruppen unterteilt, zur sicheren Aufbewahrung in speziellen Gitterboxen. Ein Mehraufwand, der nicht nur mehr Platz, sondern auch zusätzliches Personal erfordert, das zudem entsprechend geschult werden muss. Geschätzter Mehraufwand: rund 200.000 Euro jährlich. Geld, das sich der Kreis über Gebühren zurückholt.

Was im Müll landet, bildet ein immer breiteres Spektrum ab: vom TV-Gerät über Leuchten und Küchengeräte bis zu Photovoltaik-Modulen, die nach Jahren ausgedient haben. Auch die Zahl der Akkus von E-Bikes und Scootern steigt konstant. Die acht Anlaufstellen im Kreis sind unterschiedlich stark frequentiert. Das Kompostwerk in Kirchheim verzeichnet mit 100 Anlieferungen im Jahr den stärksten Zulauf. Gefolgt vom Recyclinghof Sielminger Straße in Leinfelden-Echterdingen (76), dem Esslinger Zollberg (69) und den beiden ehemaligen Deponien Katzenbühl in Esslingen und Blumentobel in Beuren (jeweils 64). Schlusslicht ist der Wertstoffhof in Großbettlingen. Weil auch der Platz für zusätzliche Container fehlt, wird dort ab dem kommenden Jahr kein Elektroschrott mehr angenommen.

Keine Auswirkungen hat die neue Regelung auf Großgeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Küchenherde oder Kühlschränke. Die sogenannte „weiße Ware“ kann weiterhin überall dort abgeliefert werden, wo normaler Metallschrott angenommen wird.

 

Der Handel wird zu selten in die Pflicht genommen

Die wachsende Menge an Elektroschrott bereitet kommunalen Entsorgern zunehmend Kopfzerbrechen. Dabei müsste der größte Teil der Geräte gar nicht auf Wertstoffhöfen und an Sammelstellen landen. Was zu wenig Verbraucher wissen: Ausgediente Elektrogeräte können dorthin gebracht werden, wo sie gekauft wurden. Händler in Deutschland sind verpflichtet, Elektroschrott zurückzunehmen. Dies gilt sowohl für stationären Handel als auch für Onlineshops mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern.

Seit Juli 2022 müssen auch Lebensmittelhändler und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern Elektro-Kleingeräte kostenlos zurücknehmen, sofern sie Elektrogeräte im Sortiment haben. Anders sieht es bei Großgeräten aus. Für sie besteht nur eine Rücknahmepflicht, wenn gleichzeitig ein vergleichbares neues Gerät gekauft wird.

Kommunale Entsorger kritisieren, dass der Handel nicht ausreichend auf diese Verpflichtung hinweist. Dabei gibt es eine klare Kennzeichnungspflicht: Händler müssen durch gut sichtbar angebrachte Schilder in ihren Geschäften Kunden auf die Rückgabemöglichkeiten hinweisen. bk