Sie hängen über Haustüren, gelten als Glücksbringer und gehören zur Vorweihnachtszeit wie Kerzen und Tannengrün. Auf Streuobstwiesen allerdings sind Misteln ein ernstes Problem. In Lenningen und Brucken startet ein Pilotprojekt, das der zunehmenden Ausbreitung des Halbschmarotzers entgegenwirken soll, erstmals auch auf Privatgrundstücken.
Vertreter aus Kommunen, Umweltministerium, Obst- und Gartenbauvereinen und dem Schwäbischen Streuobstparadies tauschen sich in Lenningen und Brucken über das Vorgehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Moderiert wird der Austausch von Maria Schropp, Geschäftsführerin des Schwäbischen Streuobstparadieses.
Ein hartnäckiger Irrtum
Die Mistel ist für Obstbäume mehr als ein „Mitbewohner“ in der Krone. „Sie betreibt zwar selbst Photosynthese, entzieht ihrem Wirtsbaum aber Wasser und Nährstoffe“, erklärt Jens Häußler von der Fachberatungsstelle für Obst- und Gartenbau am Landratsamt Esslingen. Gerade unter den Bedingungen des Klimawandels geraten die Bäume dadurch zusätzlich unter Stress. Während Obstbäume in Trockenphasen ihre Wasserabgabe reduzieren, wächst die Mistel auch im Winter weiter. Das erhöht die Gefahr von Wind- und Schneebruch und beschleunigt den Alterungsprozess der Bäume.
Hinzu kommt die Ausbreitung über Vögel, welche die klebrigen Mistelbeeren teils über Entfernungen von bis zu 200 Metern weitertragen. Ungepflegte Flächen erhöhen so den Befallsdruck auf benachbarte Streuobstwiesen. Holger Röcker vom Obst- und Gartenbauverein Owen macht deutlich, warum konsequenter Schnitt entscheidend ist: Erreicht eine Mistel einen Durchmesser von etwa 30 Zentimetern, reicht ihr Wurzelgeflecht oft rund 50 Zentimeter tief in den Ast hinein. Ohne ausreichend tiefen Schnitt treibt sie schnell wieder aus.
Viele Eigentümer zögern dennoch, Misteln aus ihren Obstbäumen zu schneiden. Die Annahme, dabei etwas Verbotenes zu tun, halte sich hartnäckig, sagt Jens Häußler. Tatsächlich stehe die Mistel auf Obstbäumen nicht unter Naturschutz. Problematisch sei vielmehr das Unterlassen von Pflege.
Tief verwurzelte Probleme
Vor Ort trägt vor allem ehrenamtliches Engagement das Projekt. An mehreren Samstagen sind in Lenningen und Brucken jeweils zwischen 24 und 33 Helferinnen und Helfer im Einsatz, die in kleinen Teams arbeiten, teils mit der Motorsäge, teils von Hand. Sie schneiden Misteln aus den Baumkronen und entlasten damit die Obstbäume sichtbar. Nach Angaben der Obst- und Gartenbauvereine aus Lenningen-Brucken, Unterlenningen und Owen kommen dabei rund 700 bis 800 Arbeitsstundenzusammen. Weit über 500 Bäume werden bearbeitet und tausende Misteln entfernt, berichtet Rainer Klingler vom Obst- und Gartenbauverein Lenningen-Brucken.
Beteiligt sind dabei nicht nur Vereinsmitglieder. Auf die Aufrufe der Vereine melden sich auch zahlreiche Nicht-Mitglieder, die in der Region leben und mit anpacken wollen. Der sichtbare Effekt motiviert zusätzlich, darin sind sich die Vereinsvertreter einig. Freigestellte Bäume und ein deutlich geringerer Befallsdruck zeigen, dass sich der Einsatz lohnt – auch im Hinblick auf den Schutz benachbarter Streuobstwiesen.
Für Lenningens Bürgermeister Michael Schlecht wird hier sichtbar, was Kulturlandschaft bedeutet. Streuobstwiesen seien nicht einfach da, sagt er, sondern über Generationen hinweg erarbeitet, und müssen auch heute entsprechend gepflegt und erhalten werden.
Dass der Einsatz auch auf Privatgrundstücken möglich ist, ist das Ergebnis einer sorgfältigen Vorarbeit. Angestoßen vom Verein Schwäbisches Streuobstparadies wurde gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft geklärt, wie ein Vorgehen aussehen kann, das rechtlich abgesichert ist und zugleich praktikabel bleibt. Die Eigentümer werden dabei im Vorfeld informiert, bevor auf den Flächen gearbeitet wird. Hintergrund sind die oft kleinteiligen Besitzverhältnisse vieler Streuobstwiesen sowie Eigentümer, die sich aus Altersgründen, durch Krankheit oder wegen ungeklärter Zuständigkeiten nicht mehr selbst kümmern können.
„Keinen an den Pranger stellen“
Die rechtliche Grundlage ist die Pflicht, landwirtschaftliche Grundstücke so zu bewirtschaften oder zumindest zu pflegen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Flächen ausgeht. Wird diese Pflicht verletzt, ist im Rahmen einer sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag ein Eingreifen zur Gefahrenabwehr möglich. Jasmin Berger vom Umweltministerium betont, dass es dabei bewusst nicht um Schuldzuweisungen gehe. Viele Eigentümer reagierten auf Anschreiben nicht oder seien schlicht nicht erreichbar, etwa bei Erbengemeinschaften oder weit entfernten Angehörigen.
Statt rechtlicher Einzelfallprüfungen entscheide man sich daher für einen pragmatischen Weg. Ehrenamtliche Pflegetrupps übernehmen den Mistelschnitt und erhalten dafür eine kleine Pauschale. Das sei sinnvoller, als öffentliche Mittel in aufwändige Bürokratie oder Gerichtsverfahren zu stecken. Ziel sei es, Schaden von der Kulturlandschaft abzuwenden, ohne Eigentümer an den Pranger zu stellen. „Wenn das Streuobstparadies ein Paradies bleiben soll, müssen alle an einem Strang ziehen“, ergänzt Owens Bürgermeisterin Verena Grötzinger.

