Region. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Von 1. Juni an haben Schutzsuchende aus der Ukraine entsprechend Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Die Behörden versenden dazu in den nächsten Tagen Antragsunterlagen mit Ausfüllhilfen.
Derzeit befinden sich etwa 2500 aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Landkreis Esslingen. Für 1200 Bedarfsgemeinschaften mit ungefähr der doppelten Personenzahl fließen bereits Leistungen oder Anträge dafür sind in Bearbeitung beim Amt für Flüchtlingshilfe. Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine aus dem AsylbLG endet am 31. Mai. Von 1. Juni an haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Geflüchtete, die im Landkreis Esslingen wohnen und registriert sind, erhalten dann die Leistungen aus der Grundsicherung vom Jobcenter Landkreis Esslingen mit Standorten in Esslingen, Kirchheim, Nürtingen und Leinfelden-Echterdingen und vom Kreissozialamt.
Frühzeitig Anträge stellen
Die geflüchteten Menschen erhalten frühzeitig einen Antrag, sodass eine nahtlose Auszahlung der Geldleistungen im Übergang zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II möglich wird. Deshalb verschicken das Jobcenter und das Kreissozialamt die entsprechenden Unterlagen mit Ausfüllhilfen in der Landessprache bereits in den nächsten Tagen. Die Anträge werden per Post an alle Geflüchteten versendet, die derzeit im Leistungsbezug von Asylbewerberleistungen sind. Um den nahtlosen Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Arbeitslosengeld II zum 1. Juni sicherstellen zu können, bitten das Jobcenter und das Kreissozialamt darum, die Unterlagen schnellstmöglich per Post oder per E-Mail zurückzusenden.
Zwar ist das Gesetz noch nicht in Kraft, Katharina Kiewel, die Sozialdezernentin der Landkreisverwaltung und Astrid Mast, die Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Esslingen, betonen aber: „Geflüchtete Menschen aus der Ukraine brauchen in erster Linie die Sicherheit, dass es nicht zu Leistungsunterbrechungen kommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden arbeiten derzeit mit Hochdruck an den Vorbereitungen zu dieser Umstellung. Den Übergang von einem Leistungssystem in das andere möchten wir so einfach wie möglich machen, wir sind aber auch auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen.“ pm
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Esslingen und www.landkreis.esslingen.de.