Nürtingen. Nachdem die Richterin beim vergangenen Verhandlungstag die Aussage des Angeklagten abgebrochen hatte, da seine Ausführungen immer wirrer wurden, ließ der 38-Jährige, dem Mord an seiner 66-jährigen Partnerin vorgeworfen wird, jetzt von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem iranischen Staatsbürger vor, das Opfer aus Eifersucht stranguliert zu haben. Die Leiche habe er in den Neckar geworfen. Sie wurde am 20. Oktober 2024 in der Nähe der Aussichtsplattform bei der Nürtinger Fischtreppe gefunden. Bei der Untersuchung der Leiche wurden Spuren von „massiven Gewalteinwirkungen“ auf Hals und Oberkörper gefunden. An Wange und Unterarm waren Bissspuren.
Der Angeklagte hatte die Tötung bereits eingeräumt. Er stellte das Geschehen jedoch als einen Unfall unter Alkoholeinfluss dar. Dieser Linie bleibt er jetzt in seiner schriftlichen Erklärung treu. Er habe in der Nacht vom 19. auf den 20. November 2024 mit dem Opfer getrunken. Nachdem er zu viel Whisky zu sich genommen habe, sei ihm schlecht geworden und er habe sich hingelegt. Die 66-Jährige habe ihn dann angeschrien, da sie Angst gehabt haben soll, dass er sich ins Bett übergebe. Sie sei auch handgreiflich geworden. Der Angeklagte habe dann „überreagiert“. „Ich habe ihr an den Hals gegriffen“, lässt er seinen Anwalt erklären. Und die Stellungnahme schloss mit: „Ich hatte nicht vor, sie umzubringen.“
Die Ausführungen des Angeklagten decken sich jedoch nicht mit den Einschätzungen der Gerichtsmedizinerin, die ebenfalls vor dem Landgericht aussagte. Sie berichtete von massiver Druckeinwirkung auf Hals und Brustkorb des Opfers. Die Behauptung des Angeklagten, dem Opfer nur aus Selbstverteidigung an den Hals gegriffen zu haben, lasse sich nicht in Einklang mit den Befunden der Gerichtsmedizinerin bringen. Das bestätigte sie auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.
Vor Gericht sagte zudem eine Freundin der Getöteten aus. Die Frau habe ihr von ihrer Beziehung zu dem Angeklagten erzählt und ihn zunächst als „nett“ und „aufmerksam“ beschrieben. Doch nach wenigen Wochen Beziehung habe sich das Blatt gewendet. Der Angeklagte sei eifersüchtig, kontrollierend und verbal aggressiv gewesen. Er habe ihr das Rauchen und den Umgang mit anderen Männern verbieten wollen. Von körperlichen Übergriffen hatte das Opfer aber nichts gesagt.

