Region. Das Geständnis eines 22-jährigen Mannes vor dem Stuttgarter Landgericht hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs zweier 13-jähriger Mädchen wollen die Richter nicht so recht glauben. Denn der Mann bestreitet in einem Fall eine angeklagte Vergewaltigung. Er beteuert, er habe das Mädchen in seiner Wohnung nicht eingeschlossen und keine Gewalt ausgeübt.
Am Dienstag dieser Woche überraschte der 22-Jährige die Stuttgarter Jugendschutzkammer mit seinem Geständnis. Dabei sagte er, dass er eine 13-Jährige aus Kirchheim zu sich nach Hause mitgenommen und sie dort mit ihm intim geworden sei - freiwillig. Das jedoch kann nicht ganz stimmen, sagt der Staatsanwalt. Denn laut den polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und auch nach der Vernehmung des Mädchens soll er nach der Ankunft in seiner Wohnung die Zimmertüre abgeschlossen haben, damit die 13-Jährige nicht flüchten kann. Zudem soll er sie an den Armen festgehalten, mit Gewalt entkleidet und an der Absicht, das Zimmer zu verlassen, gehindert haben.
Davon jedoch will der 22-Jährige in seinem „Geständnis“ nichts wissen. Er sagt aus, er habe das Mädchen noch bei sich übernachten lassen und sie am nächsten Morgen bei der Fahrt in der S-Bahn nach Kirchheim begleitet.
Drittes Opfer sagt aus
In dem Prozess jedoch geht es nicht nur um dieses 13-jährige Opfer, sondern um noch zwei weitere minderjährige Mädchen, die der Angeklagte missbraucht haben soll. Anfangs waren nur zwei Fälle angeklagt. Die Stuttgarter Strafkammer verhandelt seit gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die zweite 13-Jährige, so der Angeklagte in seiner Erklärung, habe ebenfalls freiwillig mitgemacht. Er habe sogar ein Liebesverhältnis mit ihr gehabt. Als er erfuhr, wie alt sie wirklich ist, sei die Verliebtheit schon zu heftig gewesen, um Schluss zu machen. Das dritte angebliche Opfer, ebenfalls 13 Jahre alt, wurde am gestrigen Verhandlungstag zu den Vorfällen vernommen. Was der Angeklagte dazu aussagt, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Der Prozess werde noch einige Tage andauern, sagt die Anwältin der Opfer, obwohl die Vorsitzende Richterin bereits signalisiert hat, dass man am nächsten Verhandlungstag, in der kommenden Woche, ein Urteil fällen will. Bernd Winckler