Wendlingen. Der Bau der Großen Wendlinger Kurve scheint näher zu rücken. Zumindest wurden nun die Einwendungen der vom Bau betroffenen Bürger und Kommunen geprüft und Stellungnahmen der DB-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm ausgearbeitet.
Im Planfeststellungsverfahren steht dann als nächster Schritt ein Termin an, bei dem wiederum die vom Bauprojekt Betroffenen, also Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Kommunen, auf die Stellungnahmen reagieren können. Dieser Erörterungstermin findet nicht, wie sonst üblich, als Präsenzveranstaltung statt, sondern online. Der Grund für das digitale Gespräch ist die Pandemie.
Bei der Besprechung können alle, die Einwendungen erhoben haben, die Erwiderungen der DB-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm in einem geschützten Bereich im Internet einsehen. Die Zugangsdaten gibt das Regierungspräsidium aus. Dieser Nachricht wird auch die Erwiderung der DB beigefügt. Die am Verfahren Beteiligten sowie die Einwenderinnen und Einwender erhalten die Gelegenheit, sich zu der Erwiderung der DB bis einschließlich Freitag, 25. Februar, schriftlich per Brief oder Mail zu äußern.
Hintergrund der aufwendigen Gespräche ist der Bau der Großen Wendlinger Kurve. Das Tunnelbauwerk soll die Neubaustrecke in Richtung Flughafen mit der Strecke von Tübingen nach Stuttgart verbinden. Dafür ist im Juni vergangenen Jahres ein sogenanntes Planänderungsverfahren eingeleitet worden. Die Unterlagen konnten von Ende Juni bis Ende Juli eingesehen werden. Sie haben gezeigt, dass es vor allem in Oberboihingen für die Anwohnerinnen und Anwohner der Bahnstrecke deutlich unangenehmer wird. Nicht nur rückt das Gleis der Großen Wendlinger Kurve sehr nah an die Wohnhäuser heran, sondern es werden, wenn die Kurve einmal in Betrieb ist, auch wesentlich mehr Züge durch Oberboihingen fahren.
Neue Stimmen sind willkommen
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass die Teilnahme am Online-Gespräch nicht verpflichtend ist. Die bereits eingesandten Stellungnahmen fließen ins weitere Verfahren ein. Teilnehmen und seine Nöte erklären kann auch, wer sich bisher nicht geäußert hat. Sylvia Gierlichs
Beim Referat 24 des Regierungspräsidiums Stuttgart können alle, die betroffen sind, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen per Fax unter 07 11/90 41 24 90 oder per E-Mail an abteilung2@rps.bwl.de