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Grundsteuer: Hebesätze in Bissingen ändern sich

In Bissingen sinkt der Hebesatz für die Grundsteuer B. Bei der Grundsteuer A steigt er. 

Der Gemeinderat in Bissingen hat die neuen Hebesätze verabschiedet.

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Hebesatz der Grundsteuer B in Bissingen von 420 von Hundert (v.H.) auf 242 abgesenkt. Jener der Grundsteuer A steigt von 420 auf 495 Gleich bleibt der Hebesatz der Gewerbesteuer mit 360. Für die Grundstückseigentümer spielt dabei unter anderem die Höhe des Bodenrichtwerts eine Rolle. Eine teils massive Mehrbelastung erwartet große Grundstücke mit älteren Einfamilienhäusern. Entlastet werden dagegen in aller Regel kleinere Grundstücke mit einer hohen baulichen Nutzung wie zum Beispiel Mehrfamilienhäusern. Der Tendenz nach entlastet werden zudem gewerblich genutzte Immobilien, da der Bodenrichtwert der Grundstücke niedriger ist als in Gebieten mit Wohnbebauung. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser werden meist eine höhere Grundsteuer als bisher zahlen müssen. „In Bissingen haben wir im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden die Aufkommensneutralität so umgesetzt, dass wir seit der Umsetzung der vom Land vorgegebenen neuen Herleitung der Berechnungsfaktoren für die Grundsteuer seit 2022 keine Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer im Vorfeld gemacht haben. Im Vergleich haben wir lediglich die Inflationsrate auf den Basisbetrag des Grundsteueraufkommens berücksichtigt und den neuen Hebesatz aufkommensneutral dazu hergeleitet“, erklärte der stellvertretende Bürgermeister Siegfried Nägele.