Finanzen
Grundsteuer: Hebesatz in Ohmden steht fest

Die Gemeinde Ohmden senkt den Hebesatz für die Grundsteuer B von 400 auf 240 von Hundert.

Jetzt steht fest, wie viel Grundsteuer Eigentümer in Ohmden zahlen müssen. Foto: Carsten Riedl

Der Gemeinderat Ohmden hat die Hebesätze für die Grundsteuer einstimmig neu festgelegt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) beträgt für das kommende Jahr 400 von Hundert. Bei der Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke) sinkt er von 400 auf 240. Die Gewerbesteuer bleibt bei einem Hebesatz von 370. Neu ab 2025 ist, dass die Grundsteuer B auch für Gebäude gilt, die auf landwirtschaftlichen Grundstücken stehen und zu Wohn- oder anderen Zwecken genutzt werden. Nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz hätte die Möglichkeit bestanden, für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz (Grundsteuer C) festzusetzen, sofern städtebauliche Gründe vorliegen. Die gute Nachricht: In Ohmden wird es den derzeit nicht geben. 

Mit den neuen Hebesätzen folgt die Gemeinde der Empfehlung von Bund und Land, die Einnahmen aus der Grundsteuer aufkommensneutral zu halten. Die Gemeinde hat folglich keine höheren Einnahmen. Dafür gebe es keine gesetzliche Verpflichtung, betonte Weilheims stellvertretender Stadtkämmerer und Zuständiger für das Finanzwesen Ohmdens, Michael Nagel.

Einnahmen bleiben fast gleich

Mit den nun verabschiedeten Hebesätzen kann Ohmden für das Jahr 2025 einen in etwa gleich hohen Betrag an Grundsteuer verbuchen wie 2024. Konkret kann weiterhin mit Einnahmen von annähernd 242.280 Euro (2024: 243.193 Euro) für die Grundsteuer B und von 5100 Euro (2024: 5107 Euro) für die Grundsteuer A gerechnet werden. Jedoch liegen noch nicht alle Bescheide vor, so dass das endgültige Ergebnis offen ist.

Die Gemeinde weicht bei der im so genannten Transparenzregister ausgewiesenen Bandbreite von 215 bis 237 von Hundert nach oben ab. Das liegt daran, dass bei seiner Erstellung Grundstücke berücksichtigt wurden, für die sowohl nach den alten als auch nach den neuen Steuerregeln schon ein Wert festgelegt war. Zudem wurden für die Berechnung der bisherigen Steuererträge noch ältere Werte aus dem Jahr 2022 verwendet. Die Verwaltung hat bei ihren eigenen Berechnungen auch die künftigen Werte und mögliche Änderungen, wie etwa durch Einsprüche oder fehlende Rückläufer, mitbedacht.

Ein Beispiel aus Ohmden, bei dem es künftig deutlich teurer wird, wäre ein unbebautes Grundstück mit einem Bodenrichtwert von 360 Euro pro Quadratmeter und einer Fläche von 480 Quadratmetern: Das kostet mit den neuen Hebesätzen 540 Euro Grundsteuer B pro Jahr, zuvor waren es nur 73 Euro.