Altbach. Der Mann, der mutmaßlich eine Handgranate auf dem Friedhof in Altbach geworfen hat, will auf mögliche Schmerzensgeldzahlungen verzichten und sie stattdessen an die Opfer seines Angriffs weitergeben. Das trug der Verteidiger von Shariar K., Stefan Holoch, im Verfahren gegen den 24-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart vor.
Der junge Iraner räumte bereits am ersten Prozesstag ein, im vergangenen Juni eine M-75-Handgranate aus jugoslawischer Produktion in Richtung einer Trauergemeinde auf dem Friedhof in Altbach geworfen zu haben. Daraufhin verfolgte ihn eine große Gruppe von Besuchern der Beerdigung, zog ihn aus einem Taxi und malträtierte ihn mit Schlägen und Fußtritten, so dass K. schwer verletzt wurde. Ein Gutachter wird in den kommenden Verhandlungstagen unter anderem dazu aussagen, ob und welche bleibenden Schäden der mutmaßliche Attentäter K. bei der Hetzjagd der Trauergäste davongetragen hat. Fünf dieser Angreifer sind aktuell in einem anderen Verfahren ebenfalls vor dem Stuttgarter Landgericht wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Das Geld soll auf die 15 Geschädigten verteilt werden
Sein Mandant werde „mögliche Entschädigungen, also Schmerzensgeld, an die Opfer seiner Tat weitergeben“, sagte Anwalt Holoch jetzt in dem Verfahren. Er habe deswegen bereits mit Opferanwalt Jens Rabe Kontakt aufgenommen, damit er das Geld auf die 15 offiziellen Geschädigten verteilen könne, die durch die Explosion der Handgranate verletzt wurden.
Der Angeklagte, dem das Verfahren durch einen Dolmetscher in die zentralkurdische Sprache Sorani übersetzt wird, nickte bekräftigend, als Holoch vortrug, dass sein Mandant auf Schmerzensgeld verzichten werde. Es war die erste wahrnehmbare Reaktion des Angeklagten während des bisherigen Verfahrens.
Stefan Holoch informierte zudem auch die Stiftung Opferschutz darüber, dass sein Mandant mögliche Entschädigungszahlungen an Geschädigte seiner Straftat weiterleiten werde. Die Landesstiftung hilft Opfern von Gewalttaten dadurch, dass sie Schmerzensgeld zahlt oder materiellen Schaden wie beschädigte Autos oder Wohnungseinrichtung bis zu einer Höhe von 10 000 Euro ersetzt. Die Opfer müssen die Hilfe entweder direkt bei der Stiftung oder über die Opferinitiative Weißer Ring selbst beantragen. Das Verfahren gegen Shariar K. wurde Anfang der Woche in Stammheim fortgesetzt. Die Tat steht im Zusammenhang mit den Übergriffen zweier rivalisierender multiethnischer Gruppen im Großraum Stuttgart, die sich seit geraumer Zeit bekämpfen und teils mit Schusswaffen attackieren. Franz Feyder/ Wolf-Dieter Obst