Weilheim · Lenningen · Umland
Handwerkerhaus wird nicht bevorzugt

Ortsmitte Der Notzinger Gemeinderat hat entschieden, die Sanierung des Privatgebäudes in der Wellinger Straße 34 lediglich mit dem üblichen Höchstbetrag von 30 000 Euro zu fördern. Von Katja Eisenhardt

Es sei „ortsbildprägend“ und habe eine „außergewöhnliche Klinkerfassade“: So stuft die renommierte Stadtentwicklung Stuttgart (STEG) das sogenannte „Handwerkerhaus“ aus dem Jahr 1904 in der Wellinger Straße 34 in Notzingen ein. Eben dieses Haus hat im Notzinger Gemeinderat nun schon zum zweiten Mal für Diskussionen gesorgt. Der strittige Punkt: Soll die Sanierung dieses Gebäudes lediglich mit der für Privatgebäude üblichen Maximalförderung von 30 000 Euro unterstützt werden oder mit bis zu 45 000 Euro - einer Summe, die nur für Ausnahmefälle vorgesehen ist.

Mit einer knappen Mehrheit hat der Gemeinderat nun entschieden, es bei den 30 000 Euro als Zuschuss-Obergrenze fürs Handwerkerhaus zu belassen. Von dem Betrag übernimmt das Land 60 Prozent, die Kommune 40 Prozent. Auch soll der geplante Carport nicht wie vorgesehen ein Flachdach bekommen, sondern optisch passender ein Satteldach oder flach geneigtes Dach.

Zuvor hatten die Planer der Stadtentwicklung Stuttgart, Christine Neuberger und Hans-Joachim Reglin, dem Gemeinderat ihre Einschätzung mitgeteilt. Sie schlugen eine Erhöhung des Zuschusses auf 45 000 Euro vor. Neben der Klinkerfassade stufen die Planer auch das steile Satteldach und die Fassadengliederung mit ihrer Stellung der Fenster und den vorhandenen Klappläden als ortsbildprägenden Charakter des Hauses ein. Zudem gebe es im Sanierungsgebiet nur sehr wenige denkmalgeschützte oder derart prägende Gebäude, weshalb deren Erhalt umso wichtiger sei, argumentierte Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin Christine Neuberger. Nachbargebäude mit teils ähnlichen baulichen Merkmalen seien bereits ganz oder zumindest teilweise saniert worden. Vom Erhalt des Häuser-Ensembles, zu dem auch die denkmalgeschützte ehemalige Zehntscheune in unmittelbarer Nähe gehöre, sei also auszugehen.

Der Gemeinderat haderte dennoch damit, dem Handwerkerhaus einen solchen Stellenwert beizumessen. Alfred Bidlingmaier (CDU) nannte als Stichwort die „soziale Gerechtigkeit“: „Wir können jetzt nicht bei einem Gebäude die Gießkanne noch weiter aufmachen. Insgesamt haben wir im Sanierungsgebiet 311 Gebäude, und die Ortsmitte soll auch noch neu gestaltet werden. Wir müssen aufpassen, dass uns die Fördermittel am Ende nicht ausgehen. Es wird sicher weitere Anfragen geben“, gab er zu bedenken. Ohnehin veränderten der geplante Anbau eines Quergiebels und der Carport schon die Optik. Das betonte auch Helmut Langguth (SPD). Petra Lippkau (CDU) scheute sich ebenso, ein Gebäude bevorzugt mit Zuschüssen zu behandeln: „Das Programm läuft ja noch ein paar Jahre.“ Das betonte auch Roland Böbel (UKW): „Ich habe Sorge, dass dann noch mehr solche Anträge kommen. Wir tun uns schwer mit dem Thema ortsbildprägend. Hauptsächlich geht es hier ja nur um die Fassade.“

Das Haus in der Wellinger Straße 34 liegt im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“. Dort gibt es auch für Privatleute Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm. Grundsätzlich hat der Gemeinderat die Entscheidung gefällt, für Privatgebäude Zuschüsse von 30 Prozent oder maximal 30 000 Euro zu gewähren. Eine Aufstockung auf 45 Prozent oder höchstens 45 000 Euro ist nur als Ausnahme für denkmalgeschützte Gebäude möglich. Die Eigentümer der Handwerkerhauses planen einen umfassende Sanierung für 353 000 Euro. Förderfähig ist die energetische Sanierung.

Ein Kompromiss, den Bürgermeister Sven Haumacher vorgeschlagen hatte - 37 500 Euro Zuschuss-, setzte sich nicht durch.