Grundsteuerreform
Hebesätze für Dettingen stehen fest

Dettinger Grundstückseigentümer können ab sofort berechnen, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen.

Einige Dettinger werden in Zukunft bei der Grundsteuer sparen können, für andere wird es ab nächstem Jahr teurer. Foto: Carsten Riedl

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die lang erwartete Grundsteuerreform in Kraft, die seit ihrer Verkündung für hitzige Diskussionen sorgt.

Wie tief Grundeigentümer ab dem kommenden Jahr in die Taschen greifen müssen, hängt neben den neu berechneten Einheits- bzw. Grundstückswerten auch von den Hebesätzen ab, die durch die die jeweiligen Kommunen festgelegt werden. In seiner jüngsten Sitzung hat der Dettinger Gemeinderat einstimmig entschieden, den neuen Hebesätzen für die Gemeinde grünes Licht zu geben.

Gesamtaufkommen bleibt gleich

Bereits vor rund einem Jahr hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die Höhe der Hebesätze so zu kalkulieren, dass die sogenannte Aufkommensneutralität gegeben ist. Heißt: Die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde sollen sich nach der Reform nicht wesentlich verändern. Das heißt aber nicht, dass sich für die einzelnen Grundstückseigentümer nichts ändert. Man spricht in diesem Fall von sogenannten Belastungsverschiebungen. Während es für einige Grundbesitzer nur zu geringfügigen Änderungen kommt, werden manche Eigentümer ab dem kommenden Jahr deutlich mehr, andere deutlich weniger zahlen müssen. 

Im aktuellen Jahr liegt der Hebesatz der Gemeinde Dettingen sowohl für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) als auch für die Grundsteuer B (gewerbliche und private Grundstücke) bei 410 von Hundert (v.H.).

Um die Aufkommensneutralität in Dettingen im Umstellungsjahr 2025 zu gewährleisten, wurde für die Grundsteuer A ein Wert von 300 v.H. und für die Grundsteuer B ein Wert von 180 v.H. errechnet. Wer herausfinden möchte, was er künftig für sein Privatgrundstück in Dettingen zu zahlen hat, muss seinen neu berechneten Grundsteuermessbetrag demnach mit 1,8 multiplizieren. Die Gewerbesteuer, die seit dem 1. Januar diesen Jahres bei einem Wert von 395 v.H. liegt, bleibt unverändert.

Ungleichbehandlungen werden ausgeglichen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige System im Jahr 2018 aufgrund „gravierender Ungleichbehandlungen“ für gesetzeswidrig erklärt hatte, wurde der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag des 1. Januar 2022 neu bewertet. Anders als im Bundesgesetz spielt die Bebauung im modifizierten Grundsteuermodell von Baden-Württemberg keine Rolle. Der Wert der individuellen Grundstücke wird also ausschließlich an deren Bodenwert festgemacht.

Für Eigentümer besonders großer Grundstücke in einer Top-Lage wird die Grundsteuer in der Regel teurer, Eigentumswohnungen sowie kleinere Grundstücke in einer weniger guten Lage werden tendenziell weniger besteuert.

Jörg Neubauer, Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung von Dettingen merkt an, dass viele Eigentümer älterer Wohnhäuser trotz beachtlicher Grundstücksgröße und guter Lage bisher nur eine vergleichsweise geringe Grundsteuer zahlen mussten, da diese auf Basis veralteter Einheitswerte erhoben wurde. 

Eigentlich hätten die Einheitswerte der Grundstücke schon nach dem alten Recht alle sieben Jahre neu bewertet und die Grundsteuerbeträge entsprechend angepasst werden müssen. De facto wurde die Regelung jedoch nicht umgesetzt. Durch die Grundsteuerreform soll dieses Versäumnis ausgeglichen werden, weshalb es bei vielen älteren Wohnhäusern zum 1. Januar zu größeren Veränderungen kommen kann als bei Neubauten.

Künftig soll die Neuermittlung der Grundstückswerte ordnungsgemäß alle sieben Jahre durchgeführt werden. Demnach wird die nächste Grundsteuer-Erklärung für Eigentümer im Jahr 2029 fällig.

Berechnung der neuen Grundsteuer und Beispiele aus Dettingen 

So wird die neue Grundsteuer für ein privates Wohngrundstück berechnet:

1. Schritt: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert (durchschnittlicher Wert für einen Quadratmeter Boden) = Grundsteuerwert

2. Schritt: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl (0,91 Promille) = Grundsteuermessbetrag

3. Schritt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (1,8) = Grundsteuerbetrag

Beispiel 1: Einfamilienhaus im Amselweg, 818 Quadratmeter, Baujahr 1957

Alter Messbetrag: 55,43 Euro, Neuer Messbetrag: 521,07 Euro

Alte Grundsteuer: 227,26 Euro, Neue Grundsteuer: 937,93 Euro

+ 710,67 Euro

Beispiel 2: Einfamilienhaus im Amselweg, 888 Quadratmeter, Baujahr 2021

Alter Messbetrag: 249,95 Euro, Neuer Messbetrag: 565,66 Euro

Alte Grundsteuer: 1024,80 Euro, Neue Grundsteuer: 1018,19 Euro

- 6,61 Euro

Beispiel 3: Reihenhaus im Guckenrain, 193 Quadratmeter, Baujahr 1977

Alter Messbetrag: 85,88 Euro, Neuer Messbetrag: 100,10 Euro

Alte Grundsteuer: 352,11 Euro, Neue Grundsteuer: 180,18 Euro

- 171,93 Euro