Justiz
Hochdorfer Mord-Prozess gestartet

Mit dem Mord an einem 56-Jährigen in Hochdorf befasst sich seit gestern die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht. Der Prozessauftakt dauerte nur 20 Minuten. 

Zahlreiche Einsatzkräfte waren in Hochdorf vor Ort. Foto: SDMG/Kern

Mit einem heimtückischen Mord, geschehen am Ortsausgang von Hochdorf, befasst sich seit gestern die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht. Doch der Prozessauftakt dauerte nur 20 Minuten.

Ein heute 25-jähriger afghanischer Asylbewerber ist angeklagt, am frühen Nachmittag des 15. November vergangenen Jahres vorsätzlich einen ihm unbekannten 56-jährigen Jogger getötet zu haben. Die Tat soll aus Frust verübt worden sein, weil der Asylbewerber in eine andere Unterkunft verlegt wurde.

Der Angeklagte soll dem zufällig getroffenen Opfer auf der Kirchheimer Straße in Hochdorf unvermittelt mit einem messerähnlichen Gegenstand mehrere Stiche in die Brust versetzt haben. Mindestens zwei der Stiche seien 17 Zentimeter tief eingedrungen und haben das Herz des Mannes durchtrennt. Mit einem weiteren Stich habe der Angeklagte dem Opfer die linke Niere durchstochen, auch gab es Stiche in die Arme, die die Staatsanwaltschaft als Abwehrverletzungen sieht.

Anklage: Mord

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage auf einen heimtückischen Mord fixiert, da das Opfer sich keines Angriffes bewusst war und arg- und wehrlos auf dem Gehweg unterwegs gewesen ist. Der Mann stammt aus Hochdorf und war mit seiner Partnerin vor etwa sieben Jahren aus Frankreich hierhergezogen. Er bewohnte ein Haus am Ortsrand und soll sehr zurückgezogen gelebt und täglich auf der Kirchheimer Straße unterwegs gewesen sein.

In Hand- und Fußfesseln ­wurde der 25-jährige Täter am ­gestrigen ersten Verhandlungstag in den Stuttgarter Gerichtssaal ­gebracht. Um nicht von den Pressefotografen und den Kameras der Fernsehanstalten erfasst zu werden, hielt ihm sein Verteidiger einen Aktendeckel vors Gesicht.

Nach den bisherigen Ermittlungen und der gefassten Anklageschrift soll der Angeklagte nach seiner Ankunft in Deutschland zunächst in der Hochdorfer Flüchtlingsunterkunft einquartiert worden sein. Dort jedoch habe es mit ihm ständig Streit gegeben. Daraufhin ordnete die Behörde die Umsiedlung des 25-Jährigen in eine Unterkunft nach Wernau an, womit der Afghane aber nicht einverstanden war. Er sei dann laut Anklage am Tag vor dem 15. ­November vergangenen Jahres trotz Hausverweises wieder in der Hochdorfer Unterkunft erschienen und habe plötzlich vom Hausmeister einen Schraubendreher verlangt.

War die Tat geplant?

Dies, so die Vermutung des Anklägers, könnte das erste Zeichen einer geplanten Tötung eines Menschen gewesen sein. Die Aushändigung eines solchen Werkzeugs wurde ihm verweigert, weshalb der Angeklagte daraufhin den Hausmeister bedroht und mit Mitbewohnern Streitgespräche geführt habe. Danach verließ er die Unterkunft und hielt sich offensichtlich einige Stunden lang in Kirchheim und der näheren Umgebung auf, ehe er dann gegen 12.27 Uhr wieder nach Hochdorf zurückkehrte und dabei auf der Kirchheimer Straße auf den 56-jährigen Mann traf.

Diesem Mann habe er dann ohne jegliche Vorwarnung und ohne Grund mit einem mitgebrachten messerähnlichen Gegenstand mit voller Wucht mindestens viermal in die Brustseite eingestochen, dabei das Herz zweimal durchtrennt. Weitere Stiche soll der Angeklagte dem bereits am Boden liegenden wehrlosen Mann dann noch in die Nierengegend zugefügt haben. Die Mediziner fanden neben diesen – tödlichen – Verletzungen weitere Stich- und Schnittwunden an den Armen des 56-Jährigen, der trotz sofortiger Hilfsmaßnahmen durch einen Notarzt an inneren Blutungen verstarb.

In Wernau festgenommen

Der Angeklagte selbst flüchtete dann vom Tatort, ohne sich um den tödlich Verletzten zu kümmern, konnte aber im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung 40 Minuten später in seiner neuen Unterkunft in Wernau festgenommen werden. Um welches Tatwerkzeug es sich genau handelte, ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Küchenmesser, das sich der 25-Jährige besorgt hatte.

Am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht bestätigt der Angeklagte mit leiser Stimme, dass er im Jahr 2000 in Afghanistan geboren wurde, es aber keine Geburtspapiere darüber gibt. Weitere Angaben machte er an diesem Prozesstag nicht.

Die Schwurgerichtskammer vertagte daraufhin den Prozess nach 20 Minuten auf den 3. Juni. Da soll der Angeklagte nach seinem Lebenslauf und nach seinen Tatmotiven befragt werden, sofern er bereit ist, darauf einzugehen. Danach sind weitere sechs Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil soll frühestens am 9. Juli gesprochen werden.