Zwischen Neckar und Alb
Hohe Hürden für winzige Häuser

Baurecht „Tiny Houses“ sind beliebt. Doch die Mini-Behausungen kann man nicht überall aufstellen, denn es gelten dieselben Gesetze wie bei einem gewöhnlichen Wohnhaus. Von Philipp Braitinger

Die Skepsis war nicht zu überhören, als die Stadtverwaltung unlängst einen Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen beantwortete. Die Sozialdemokraten hätten gerne gewusst, wo es im Stadtgebiet Plätze für „Tiny Houses“ gäbe. „Für uns ist das eine Möglichkeit, weiteren Wohnraum zu schaffen“, begründet die SPD-Stadträtin Barbara Sinner-Bartels den Vorstoß. Gerne hätten die Sozialdemokraten entsprechende Plätze mit Pachtverträgen, beispielsweise für fünf oder für zehn Jahre, zur Verfügung gestellt.

„Tiny Houses“ sind winzige Häuser, kleine Einzimmerappartements, in denen es sich trotz einer geringen Grundfläche komfortabel wohnen lässt. Hier entwickelt sich in jüngerer Zeit ein Trend. Es gibt ein Bad, eine Küche und einen Wohn- und Schlafbereich. Baulich sind die „Tiny Houses“ so gestaltet, dass sie mit einem Anhänger transportiert werden können. Es sind aber keine klassischen Wohnwagen. Die Häuser selbst haben meist keine Räder. Komfortabel ist es für die Bewohner, wenn sie auf dem Grundstück einen Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss haben. Grundsätzlich können „Tiny Houses“ aber auch autark bewohnt werden, mit Photovoltaik, Wassertank und Abwasserbehälter. Je nach Ausstattung kosten die kleinen Häuser zwischen 50 000 und 90 000 Euro.

Einfach ein „Tiny House“ auf eine freie Fläche stellen und darin wohnen, das geht aus rechtlicher Sicht aber nicht. Denn grundsätzlich unterliegen „Tiny Houses“ als Wohnnutzung der Baugesetzgebung. Für einen festen Wohnsitz muss man sich auch bei der Aufstellung des „Tiny House“ an die Bauverordnung halten. Bei der Baugenehmigung und bei der Erschließung eines Grundstücks gelten dieselben Gesetze und Vorschriften wie bei einem gewöhnlichen Wohnhaus.

Wohnen im kleinen Maßstab

Ganz neu ist das Thema in Leinfelden-Echterdingen nicht. Die Baubürgermeisterin Eva Noller kann sich daran erinnern, bereits in der Vergangenheit auf Nachfrage eines Herstellers dieser Häuser nach passenden Flächen für die Minihäuser gesucht zu haben. „Ich halte die Idee für total interessant“, sagt sie. Allerdings sei festgestellt worden, dass es in Leinfelden-Echterdingen keine städtischen Grundstücke gebe, auf denen das Baurecht einerseits die Aufstellung eines Hauses zulassen würde und die andererseits für viele Jahre verpachtet werden sollten. Die Stadt möchte vielmehr auf ihren eigenen freien Flächen rasch Wohnraum in klassischen Gebäuden schaffen. Aufgrund hoher Bodenpreise und knapper Grundstücksressourcen sollte möglichst dicht, also mehrstöckig, gebaut werden, findet die Stadtverwaltung. „Wir halten es für sinnvoller, wenn nachhaltig gebaut wird“, erklärt Noller.

Und wie sieht es auf privaten Grundstücken in Sachen Mikrowohnen aus? Auch dort müsste für ein „Tiny House“ ein entsprechender Bebauungsplan gelten. Infrage kämen beispielsweise die von vielen Kommunen ungeliebten Enkelgrundstücke, also Flächen, auf denen jahrzehntelang nicht gebaut wird. Für viele einzelne Grundstücke neue Bebauungspläne zur Ermöglichung von Minihäusern aufzustellen, das ist aus Sicht der Bürgermeisterin Noller nicht zielführend. Der Aufwand beim Planungs- und Baurechts- amt sei in Relation zum möglichen Wohnraum zu hoch. „So entkommen wir der Wohnungsnot nicht“, ist sich Noller sicher. Besser sei es, neue und größere Wohngebiete zu entwickeln. Wer im Einzelfall ein „Tiny House“ auf seinem Grundstück aufstellen möchte, könne sich natürlich trotzdem an das Baurechts- und Planungsamt wenden. „Eine große Chance für die Allgemeinheit sehen wir darin aber nicht. Es sind Einzelfälle“, sagt Noller.

Mit der Antwort der Stadtverwaltung auf ihren Antrag möchte sich die SPD trotzdem nicht zufriedengeben. „Das kommt mir sehr uninspiriert vor“, sagt die Stadträtin Sinner-Bartels. Die Idee vom Wohnen im kleinen Maßstab sei gut, davon ist sie überzeugt.