Aus dem Gemeinderat
Holzmaden legt für Grundsteuer B Hebesatz von 160 fest

Der Gemeinderat hat die neue Satzung beschlossen. Auch beim Thema Kindergartenträger ist die Gemeinde einen Schritt weiter gekommen.

Der Gemeinderat hat die neue Satzung beschlossen. Auch beim Thema Kindergartenträger ist die Gemeinde einen Schritt weiter gekommen. Foto: Jörg Bächle

Auch wenn es sich herumgesprochen haben muss, stellte es Holzmadens Bürgermeister Florian Schepp bei der Bekanntgabe der neuen Hebesätze für die Grundsteuer lieber noch einmal klar im vollbesetzten Sitzungssaal: „Aufkommensneutralität heißt nicht, dass bei jedem der gleiche Beitrag wie vorher zu zahlen ist, sondern die Gemeinde unter dem Strich nicht mehr bekommt.“ Das Gebot des Gesetzgebers wurde befolgt, aber wie in allen anderen Gemeinden Baden-Württembergs auch zahlen manche künftig weniger für ihr Grundstück, andere mehr. Tatsächlich geht es ab kommenden Jahr bei der Berechnung der Steuer nur noch um Grund und Boden, Gebäudewerte werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in Holzmaden können nun auch genau berechnen, was sie zahlen müssen. Nachdem sie den Grundsteuerwert und den Messbetrag bereits erhalten haben, hat die Kämmerei Weilheim, die für Holzmaden zuständig ist, jetzt den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B errechnet: 160. Tobias Kirchner von der Kämmerei hat dem Gemeinderat ein paar Rechenbeispiele mitgebracht. So zahlt der (fiktive) Besitzer eines Altbaus auf einem großen Grundstück künftig 322 Euro mehr pro Jahr, der angenommene Besitzer eines Neubaus auf einem kleinen Grundstück 52 Euro weniger. Auch die Gewerbetreibenden bekämen, so Kirchner, „tendenziell eine Entlastung“. Der Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen bleibt mit 350 gleich. Aber: Künftig werden Wohngebäude in landwirtschaftlichen Betrieben mit der Grundsteuer B veranschlagt, das ist eine weitere Neuerung.

Ungerecht empfinden einige Gemeinderäte, dass ein altes Gebäude auf zehn Ar mehr Steuern kostet als eine Designervilla auf fünf Ar. Die Satzung für die neuen Hebesätze wird aber angenommen, mit acht zu zwei Stimmen. 

 

Gemeinde entscheidet Ende 2025 über längerfristige Kita-Trägerschaft

Nachdem die Trägerschaft, wie berichtet, von der Kirchengemeinde Holzmaden auf die Kirchengemeinde Dettingen in eine größere Struktur übergeht, sind einige Unsicherheiten aufgetreten. So ist die neue Träger­schaft nur auf zwei Jahre gesichert, was aber sowohl der Verwaltung als auch dem Gemeinderat zu wenig ist. Außerdem sind einige Rätinnen und Räte dafür, einen Teil der Kitas unter kommunale – sprich: weltliche – Verwaltung zu stellen. Bürgermeister Schepp hat nun vorgeschlagen, den neuen Vertrag mit der Kirche bis Ende 2026 abzuschließen, deckungsgleich mit dem Antrag der HBL, um danach die beiden Naturkindergarten-Gruppen ab dem 1. Januar 2027 rauszunehmen, um sie unter die Trägerschaft der Gemeinde zu stellen. Dieser Antrag wird allerdings auf kommendes Jahr vertagt, denn bis Dezember 2025 will Holzmaden eine Zusage der Kirche haben, den Vertrag verbindlich über den 31. Dezember 2026 hinaus zu verlängern und ein entsprechendes Konzept vorzustellen. „Dann brauchen wir eine verbindliche Aussage“, betont Florian Schepp. Dann soll auch entschieden werden, ob beispielsweise die Naturkitas unter die Trägerschaft der Gemeinde kommen.