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Holzmadens Baugebiet „Lange Morgen“ droht die lange Bank

Ortsentwicklung Eigentlich sollte es ganz schnell gehen, mit dem neuen Wohngebiet am Ortsrand von Holzmaden. Doch ein Gerichtsurteil hat dafür gesorgt, dass es jetzt neu geplant oder ganz gestrichen wird. Von Thomas Zapp

Eigentlich war das Projekt der Erweiterung der Gemeinde schon weit gediehen. Am südlichen Ortsrand sollte das Gebiet „Lange Morgen“ im Dreieck aus Hirtenstraße, Weilheimer Straße und Boslerweg erschlossen werden: Seit September vergangenen Jahres haben die Gemeinderäte gemeinsam mit dem Planungsbüro Melber und Mezger daran gearbeitet und bereits im November 2022 für die Fläche von etwas mehr als zwei Hektar den Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Es ist nicht ersichtlich, wo überhaupt noch Wohnraum geschaffen werden soll.
Florian Schepp
Bürgermeister von Holzmaden

 

Doch all das war umsonst, denn ein Gerichtsbeschluss macht der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung. 

Es geht um den Paragraphen 13b des Baugesetzbuches, den Holzmaden im konkreten Fall angewandt hat. Der sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen ein „vereinfachtes Verfahren“, das eine beschleunigte Entwicklung von Bauland ermöglichte. Dabei prüft die Bauaufsichtsbehörde nur besonders wichtige Anforderungen wie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens oder die Einhaltung der Abstandsflächen, langwierige umweltrechtliche Prüfungen entfallen dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber im Juli dieses Jahres entschieden, dass dieser Paragraph nicht EU-rechtskonform ist und somit alle Verfahren auf dieser Grundlage faktisch ungültig sind. Bürgermeister Florian Schepp wurmt das: „Die Gemeinde hat hier bereits erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen investiert, die nun faktisch umsonst waren. Das ist maximal ärgerlich für alle.“

 

Weitermachen oder nicht?

Holzmaden steht damit nicht allein: „Das treibt Kommunen bundesweit um“, erklärt Schepp im Gemeinderat. Auch die professionellen Planer stehen vor einem Problem. „Das Urteil hat uns überrascht“, räumt Rainer Metzger vom Planungsbüro Melber und Metzger ein. Denn eigentlich war die Maßgabe der Bundes- und Landesregierungen, schneller Wohnraum schaffen zu können. Dem hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich auf EU-Recht beruft, nun einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. 

Wie es nun weitergeht in Holzmaden, will der Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen entscheiden. Bislang herrscht eher Ratlosigkeit. Soll das Wohngebiet „Lange Morgen“ doch noch Wirklichkeit werden, müsste das Verfahren noch einmal neu aufgerollt werden, dann aber auf die „normale“ Art. Wie lange das dauern würde, möchte Mika Carfora von der Freien Wählervereinigung wissen. Das kann Rainer Metzger nicht genau beantworten. „Es dauert länger und wird teurer“ – so viel steht schonmal fest. Außerdem könnte es für die Gemeinde schwierig werden, den Bedarfsnachweis zu führen, dieses Gebiet zu erschließen, sagt Metzger. Das müsse er erstmal klären. Derweil muss der Schultes mit den Eigentümern der Flächen reden, die sich bereits über den bevorstehenden Verkauf gefreut haben. Auch wenn es noch nicht gestorben ist: Das Gebiet Lange Morgen muss erstmal auf die lange Bank geschoben werden.