Patsch! Ein unschönes Geräusch. Und dem Fußgänger stinkt es auch gewaltig. Er ist mitten in der Esslinger Innenstadt in Hundekot getreten. Andere Passanten kommen hinzu. Berichten, wie auch andere Hundehaufen für einen Haufen Ärger sorgen. Erzählen von tierischen Hinterlassenschaften in der Nähe von Spielplätzen, von als Tiertoiletten missbrauchten Vorgärten, von sorglosen „Herrchen“ und „Frauchen“, von irgendwo in der Landschaft abgestellten Tüten voller Hundeexkremente. Einzelfälle? Oder gesamtstädtisches Ärgernis? Die Esslinger Pressestelle wiegelt ab: Beschwerden kämen selten vor.
Ist Esslingen auf den Hund gekommen? Nein, versichert das Referat für Öffentlichkeitsarbeit auf Nachfrage: „In Bezug auf öffentliche Flächen wie Straßenbegleitgrün oder Parks geht im Schnitt maximal einmal pro Woche eine Beschwerde durch Anrufe oder Mails von Bürgern ein.“ Seit Beginn des Jahres wisse die Koordinierungsstelle des städtischen Vollzugsdienstes von keiner Beanstandung wegen Hundekots.
Überhaupt setzt die Stadtverwaltung großes Vertrauen in die Hundehalter: „Das Esslinger Konzept sieht keine Hundekotstationen vor.“ Spender mit kostenlosen Hundekotbeuteln und einem darunter befindlichen Abfalleimer zu deren Entsorgung sind im Esslinger Stadtgebiet also nicht zu finden. Es gibt lediglich 80 Hundekotbehälter zur Beseitigung der Tüten. Auch bei diesen Beuteln gilt der Appell an die Eigenverantwortung der Tierfreunde: „Sie sind ja im einschlägigen Handel zu erhalten.“ Fachgerecht können sie eben in den Hundekotbehältern oder in Privathaushalten über den Hausmüll entsorgt werden. Von dort gehen sie wiederum in die Hausmüllentsorgung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Esslingen.
Bußgeld wird fällig
Überhaupt: Hinterlassenschaften der Hunde einfach zu hinterlassen - das geht gar nicht. Nach Angaben der Stadt Esslingen gilt auch bei diesen „tierischen Tretminen“ die straßenrechtliche Reinigungspflicht. Will heißen: Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, muss diese Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich beseitigen. Und laut Esslinger Polizeiverordnung müssen Halter oder Führer eines Tieres dessen Notdurft sofort von „öffentlichen Straßen, Gehwegen, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen sowie fremden Vorgärten Dritter“ entfernen. Sonst kann es teuer werden. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro wird fällig. Und die Stadt betont, dass diese Regelung nicht nur für Hunde gilt: „Sie umfasst auch den Kot von anderen Tieren, wie zum Beispiel von Katzen oder Pferden.“ Auch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Hundekotbeuteln ist verboten - außer natürlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Bei Nichtbeachten wird ein Bußgeld von 75 Euro fällig.