Zwischen Neckar und Alb
IHK weitet Angebot an Beratung aus

Wirtschaft Mitgliedsbetriebe der IHK können sich über Telefon, Internet sowie auf Social-Media-Kanälen informieren.

Region. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart weitet für ihre 150 000 Mitgliedsbetriebe in der Coronakrise ihr Informations- und Beratungsangebot am Telefon, im Internet, per Newsletter sowie auf ihren Social-Media-Kanälen zeitlich und thematisch aus. Ab sofort hat die IHK von Montag bis Freitag unter 07 11/20 05 16 77 eine Hotline geschaltet, unter der sich Betriebe zu aktuellen Fragen informieren und beraten lassen können. Dazu gehören Themen wie Kurzarbeitergeld, Schließungen im Handel, Absage der Ausbildungsprüfungen, Liquiditätsengpässe, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und vieles mehr. Fragen können auch an die E-Mail-Adresse corona-hilfe@stuttgart.ihk.de geschickt werden. Die IHK beantwortet diese spätestens am Folgetag.

„Sehr viele Betriebe sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und können die Folgen für Unternehmen und Beschäftigte noch gar nicht absehen. Bei vielen Fragen kann die IHK aber informieren und weiterhelfen, damit die Krisensituation besser gemanagt werden kann. Wir lassen die Betriebe in dieser schwierigen Lage nicht im Stich“, sagt Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart.

Zum Schutz von Kunden und Beschäftigten hat die IHK alle Veranstaltungen bis nach den Osterferien vorsorglich abgesagt und die persönlichen Kontakt auf Telefonate verlagert, ist aber nach wie vor zu den üblichen Geschäftszeiten und zusätzlich unter der Hotline erreichbar.

Prüfungen werden verschoben

Die IHK bietet ihren Mitgliedsbetrieben Beratung bei der Beantragung von Fördergeldern an. „Die IHK hat sich eingesetzt, nicht nur Steuerstundungen, Verlustrücktrag und zinsgünstige Kredite auf den Weg zu bringen, sondern vor allem mit sofortigen Maßnahmen Unternehmen unter die Arme zu greifen“, so Breuning. Die Kammern seien mit ihrem Vorstoß bei der Landesregierung auf breite Zustimmung gestoßen und erwarten entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel Soforthilfen durch einen Nothilfefonds.

Auch über die Vorraussetzungen und Beantragung von Kurzarbeitergeld informiert die IHK in ihrem Youtube-Kanal. Durch die Ausbreitung des Coronavirus sind auch die IHK-Prüfungen bis zum 24. April abgesagt. Betroffen sind alle kaufmännischen, gastronomischen und technischen Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie sämtliche Weiterbildungsprüfungen. Zudem entfallen die aktuell angesetzten Azubi-Zwischenprüfungen für das Frühjahr ersatzlos. Die knapp 3 000 angehenden Fachkräfte in der Region müssen diese Prüfung nicht nachholen. pm