Zwischen Neckar und Alb
Illegale Autorennen auf der B 10

Prozess Drei hoch motorisierte Fahrzeuge fielen durch Rasen und riskante Manöver auf. Die Fahrer stehen jetzt vor Gericht.

Esslingen. Mit einer Rennstrecke haben wohl zwei Männer und eine Frau die B 10 zwischen Faurndau und Esslingen verwechselt. Sie sollen am 13. Februar 2021 gegen Mitternacht mit Sprintstarts, schnellem Fahren, Fahrbahnwechseln, abruptem Abbremsen und rasantem Gasgeben aufgefallen sein. Wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen müssen sich seit Montag zwei der Beteiligten vor dem Amtsgericht Esslingen verantworten. Doch die beiden Männer waren nicht zum Prozess erschienen. Daher wurde für die Verhandlung gegen einen ein weiterer Termin vereinbart. Die beiden Verteidiger des anderen Angeklagten legten Vollmachten zur Verhandlung in Abwesenheit vor. Daher wurde an diesem ersten Prozesstag nur gegen einen der Männer verhandelt.

Der 1998 in Geislingen Geborene hatte im Mai 2020 zusammen mit seinem Vater eine Corvette für 43 300 Euro erworben, mit der er am 13. Februar 2021 einer Zilvilstreife auf der B 10 bei Faurndau auffiel. Eine Polizeibeamtin sagte aus, dass die Corvette und ein Dodge immer wieder nebeneinanderher gefahren seien und beschluenigt hätten Es habe häufige Fahrspurwechsel gegeben, und ein Lichthupensignal hätte als Zeichen zum Rennstart gedeutet werden können. Gegen Mitternacht sei nur wenig Verkehr auf der B 10 gewesen, erklärte die Polizistin, sie habe aber dennoch die Kollegen des Polizeireviers Esslingen verständigt.

Die entdeckten die Corvette in Nähe der Pliensaubrücke in Esslingen. Den Dodge konnten sie nicht entdecken, aber einen wohl neu hinzugekommenen Chevrolet. Vor der Geschwindigkeitsmessanlage seien beide Autos abrupt fast bis zum Stillstand abgebremst worden. Danach habe es einen Sprintstart gegeben. In Höhe von Mettingen wurden die beiden von der Polizei gestoppt. Der Fahrer der Corvette habe ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt, und wollte das Auto erneut starten. Nach mehrfacher Aufforderung sei er schließlich doch ausgestiegen. Der Chevrolet sei von einer Frau gefahren worden, die bereits in einem anderen Verfahren zu einer Geldstrafe und einem viermonatigen Führerscheinentzug verurteilt worden war.

Dem Corvette-Fahrer wurde ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen. Er wurde aber im September auf der Bundesstraße an der Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen erneut erwischt. Auch wegen des Alkoholgeruchs wurde er nach den Papieren gefragt. Der Mann habe angegeben, Führer- und Fahrzeugschein nicht bei sich zu haben. Erst auf dem Revier habe er zugegeben, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden sei. Es sei ein Wert von 0,7 Promille gemessen worden. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Simone Weiß