Wir wollen einen weiteren Lockdown so gut es geht vermeiden“, zeigt sich Landrat Heinz Eininger kämpferisch, weiß aber auch, dass Warnzeichen ernst zu nehmen sind und es großer Umsicht bedarf. Deshalb habe man das Vorgehen bei steigenden Infektionszahlen im Schulterschluss mit den Kommunen abgestimmt.
Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen lag am Dienstag bei 30,5 Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Bei 35 wird die Vorwarnstufe erreicht, bei 50 gilt nach der Maßgabe des Bundes die Eingriffsstufe innerhalb eines Landkreises. Im Landkreis Esslingen tritt also die Vorwarnstufe bei 187 Infektionen pro Woche, die Eingriffsstufe bei 268 Infektionen ein.
Der Landkreis hat nun ein Maßnahmepapier vorgelegt, das als Grundlage für mögliche Entscheidungen im weiteren Infektionsgeschehen dienen soll. „In jeder Situation ist aber die Betrachtung des Einzelfalls erforderlich“, sagt Dr. Dominique Scheuermann, Leiterin des Gesundheitsamts. Grundsätzlich gilt: Bei jedem Ausbruch wird nach der Infektionsquelle gesucht und es werden die Kontaktpersonen des Infizierten ermittelt. Infizierte müssen nach einem positiven Test oder dem Ausbruch der Krankheit mindestens zehn Tage in Quarantäne. Personen mit engem Kontakt müssen ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person 14 Tage in Quarantäne. Die Anordnung der Quarantäne erfolgt durch das Gesundheitsamt, die Überwachung der Einhaltung durch die jeweilige Ortspolizeibehörde.
Das Infektionsgeschehen lässt sich in vier Szenarien darstellen. Bei einem Ausbruch, bei dem sich die Infektionen auf einen definierten Bereich eingrenzen lassen - wie Betriebe, Schulen oder Altenheimen - sind es folgende Maßnahmen zur Eindämmung: Besuchsbeschränkung oder Besuchsverbot, Verlegung von Erkrankten, Umstellung auf Homeoffice, Schließung einzelner Bereiche der Einrichtung oder die komplette Schließung.
Im Bereich der Schulen sind im Kreis bereits Fälle aufgetreten, etwa in der Realschule in Neckartenzlingen. Eine Corona-Infektion gibt es an der kaufmännischen Albert-Schäffle-Schule auf dem Nürtinger Säer und einen weiteren Fall an der technisch-gewerblichen Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Nürtingen, in der sich eine Klasse mit 24 Schülern und vier Lehrkräfte in Quarantäne befinden.
Bei einem lokalen Ausbruch betrifft das Infektionsgeschehen zum Beispiel eine Kommune als Hot Spot. Hier kommen neben der Fallermittlung und der Nachverfolgung von Kontaktpersonen Massentests in Betracht, um das Ausmaß des Infektionsausbruchs zu ermitteln. Bei einem lokalen Ausbruch informiert das Gesundheitsamt die Ortspolizeibehörden. In Abstimmung werden eventuell einzelne Einrichtungen geschlossen, Veranstaltungen und Gottesdienste untersagt, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum verordnet und Kontaktbeschränkungen umgesetzt. Im Extremfall können einzelne Ortschaften abgeriegelt werden.
Bei einem regionalen Ausbruch ist der ganze Landkreis betroffen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt oder ob sich die Fälle auf einzelne Hot Spots konzentrieren. Je nach Einschätzung werden Maßnahmen wie bei einem lokalen Ausbruch ergriffen und unter Einbeziehung der Bürgermeister und deren Pandemiebeauftragten auf Kreisebene umgesetzt. Bei einem überregionalen Infektionsgeschehen stimmen die Akteure der betroffenen Landkreise Maßnahmen mit dem Landesgesundheitsamt und dem Ministerium für Soziales und Integration ab.pm
Info Das Gesundheitsamt bittet, weiterhin die Corona-Regeln einzuhalten. Dazu gehört die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Risikogruppen sollten größere Menschenansammlungen meiden. Zudem sollte jeder auf Symptome achten, die auf eine Covid-Erkrankung hinweisen. Dazu gehören Halsschmerzen, Schnupfen, Husten, Atembeschwerden, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust. pm/ntz/ez