Weilheim · Lenningen · Umland
Im Naturschutzgebiet Limburg darf nicht geböllert werden

Das Verbot dient dazu, Wildtiere zu schützen.

Weilheim. Viele Weilheimerinnen und Weilheimer nutzen den Jahreswechsel traditionell für eine Wanderung auf die Limburg. Die nächtliche Atmosphäre und der weite Ausblick machen den Hausberg zu einem besonderen Erlebnis. Zugleich ist die Limburg ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, in dem besondere Regeln zum Schutz von Natur und Umwelt gelten.

Die Limburg bei Weilheim an der Teck zählt zu den markantesten Bergen im Albvorland. Ihre Heideflächen und Streuobstwiesen sind Lebensstätten zahlreicher, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Daher ist die Limburg ein Naturschutzgebiet und unterliegt einer der strengsten Schutzgebietskategorien. Aktivitäten, die die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen – darunter Lärm, Erschütterungen und Luftverunreinigungen – sind daher verboten. Dazu zählt auch das Zünden von Feuerwerkskörpern. Darauf weist das Regierungspräsidium in einer Press emitteilung hin.

Feuerwerk kann insbesondere für Wildtiere erhebliche Störungen verursachen – auch Vögel reagieren extrem empfindlich darauf. Für Tiere, die Winterschlaf oder Winterruhe halten, ist die Störung ebenfalls schwerwiegend, in manchen Fällen sogar tödlich. Das Naturschutzgebiet steht der Erholung der Menschen offen, setzt dabei jedoch einen respektvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der Natur voraus.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass ein Feuerwerk viele Tierarten in Panik versetzt und oft sogar das Leben kostet. Besonders stark reagieren Vögel auf Feuerwerk. Sie fliegen in große Höhen, trauen sich nicht mehr zu landen und verlassen oft für mehrere Tage ihre Rast- und Schlafgebiete. pm