Planung
In Ohmden stehen Bäume dem Baugebiet im Weg

An der Genehmigung für das seit langem geplante Baugebiet „Grubäcker 2“ müht sich die Gemeinde
Ohmden ab. Bevor es weitergehen kann, müssen diverse Tierarten beobachtet werden. 

Bevor die Genehmigung für „Grubäcker 2“ erfolgen kann, muss die Gemeinde Ohmden einige Auflagen erfüllen. Foto: Carsten Riedl

In Ohmden stehen ein Dutzend Streuobstbäume dem geplanten Baugebiet „Grubäcker 2“ im Weg. Um genau zu sein, behindern sie die Vergrößerung eines bestehenden Regenrückhaltebeckens. Die Erweiterung ist eine wasserrechtliche Voraussetzung, die zur Realisierung des Baugebiets erforderlich wäre – hierfür müssten die Bäume jedoch gefällt werden. „Solche Streuobstbestände sind unter bestimmten Voraussetzungen naturschutzrechtlich geschützt“, führt die Ohmdener Bürgermeisterin Barbara Born weiter aus. Sobald die Bestände eine bestimmte Mindestgröße überschreiten, sei eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt zu beantragen.

Streng geschützte Bäume

Das wasserrechtliche Verfahren ist zwar schon 2021 eingeleitet worden, genehmigt wurde dieses jedoch noch nicht, sagt die Bürgermeisterin. Das liege daran, dass kurz vor der Genehmigung das Landratsamt Esslingen als untere Naturschutzbehörde am Verfahren beteiligt werden musste und dieses festgestellt habe, dass in dem betroffenen Gebiet in den vergangenen zehn bis 15 Jahren ein Streuobstbestand gewachsen sei. Diese Bestände seien mittlerweile streng naturschutzrechtlich geschützt. „Wenn Bäume gefällt werden sollen, braucht es wieder eine Genehmigung, eine sogenannte Umwandlungsgenehmigung“, erläutert Barbara Born.  

Im April 2024 wurden die Unterlagen für die Umwandlungsgenehmigung erstmals eingereicht. „Es folgten umfangreiche Nachforderungen“, sagt die Bürgermeisterin. Im April 2025 wurden die Unterlagen erneut eingereicht. Zu diesem Zeitraum habe das Umweltministerium jedoch eine 30-seitige Checkliste herausgegeben – mit den Voraussetzungen für eine Umwandlungsgenehmigung. Nun müsste diese Liste erst einmal abgearbeitet werden.

Tiere beobachten

Vom Nürtinger Planungsbüro „Stadt-Land-FLuss“ hat sich die Gemeinde ein Angebot für die Umsetzung der Auflagen erstellen lassen. Für das nächste Jahr müssten hierfür im Haushaltsplan rund 20.000 Euro eingestellt werden, so Barbara Born. Unter anderem bedarf es einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung: Es müssten verschiedene Arten wie Vögel, Fledermäuse, Eidechsen, Schmetterlinge und Käfer über ein Jahr hinweg beobachtet werden. Dafür seien vier bis fünf Gebietsbegehungen notwendig. Da das Gelände in dem betroffenen Bereich sehr schwierig sei, ergebe sich dieses Honorar.

Der Geschäftsführer des Weilheimer Unternehmens „SI Beratende Ingenieure“, Christoph Traub, erläutert, dass nicht davon auszugehen sei, dass das Genehmigungsverfahren das Baugebiet ins Wanken bringen könnte. Nach seinen Worten könnten Ausgleichsmaßnahmen zur Auflage gemacht werden. Bürgermeisterin Barbara Born nennt als Beispiel eine mögliche Umsiedlung von Eidechsen. Sie betont: Das Baugebiet sterbe dadurch nicht, der Aufwand erhöhe sich jedoch.

Einen anderen Standort für die Regenrückhaltebecken zu finden, sei ebenfalls nicht unproblematisch, erklärt Christoph Traub. Das liege unter anderem daran, dass es immer einer Einleitung in den Zeller Bach bedürfe. Abgesehen davon stelle es die günstigste Variante dar, die bestehenden Becken lediglich zu vergrößern. Eine kostenintensive Alternative seien technische Bauwerke, die in der Erde vergraben werden müssten.