Grundsteuer
In Schlierbach stehen die Hebesätze fest

Schlierbacher Eigenheimbesitzer haben nun Klarheit.

Foto: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Schlierbach. Wie viel Grundsteuer muss ich im kommenden Jahr bezahlen? Zumindest für die Schlier­bacher herrscht nun Klarheit bei dieser Frage: Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die Grundsteuern A und B festgesetzt. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A künftig 200 Prozentpunkte, der Hebesatz für die Grundsteuer B, der insbesondere für die Eigenheimbesitzer von Interesse ist, liegt im kommenden Jahr bei 180 Prozentpunkten.

Notwendig geworden ist die Anpassung durch die verfassungsgerichtlich angeordnete Grundsteuerreform: Das Gericht hatte die bisherige Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Für die Berechnung der Grundsteuer ist neben der Größe des Grundstücks der Bodenrichtwert entscheidend – und eben diese Bodenrichtwerte mussten nach der Gerichtsentscheidung angepasst werden: Statt wie früher einen Einheitswert als Grundlage zu nehmen, wird nun der aktuelle Wert des jeweiligen Grundstücks zur Berechnung herangezogen.

Das Finanzamt ermittelt dann aus neuem Bodenrichtwert, Grundstücksgröße und Grundsteuermessbetrag einen Basiswert für ein Grundstück. Die Kommune wiederum ist an den vom Finanzamt ermittelten Steuermessbetrag gebunden. Dieser wird dann mit dem durch die Kommune beschlossenen Hebesatz multipliziert, was die tatsächlich zu entrichtende Grundsteuer ergibt.

„Als Kommune können wir nicht viel machen“, sagt Bürgermeister Sascha Krötz. „Wir können die endgültige Belastung nur über den Hebesatz steuern.“ Wichtig ist ihm die Feststellung, dass die Neufestsetzung der Hebesätze insgesamt aufkommensneutral abläuft.

In diesem Jahr hat die Gemeinde mit Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rund 530.000 Euro kalkuliert – und das soll auch im kommenden Jahr so bleiben. Da durch den neuen Bodenrichtwert der Steuermessbetrag steigt, muss unter dem Aspekt der Aufkommensneutralität der Hebesatz entsprechend nach unten korrigiert werden, um unterm Strich auf gleichbleibende Einnahmen zu kommen. Dennoch wird es für den Einzelnen zu Verschiebungen kommen: Freistehende Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken in beliebten Wohnlagen werden für die Besitzer tendenziell teurer, Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern hingegen könnten profitieren.

Novum für Schlierbach: Erstmalig werden die Hebesätze in einer separaten Hebesatzsatzung festgelegt. Bisher hatte die Gemeinde die Hebesätze immer im Zuge der Verabschiedung der Haushaltssatzung beschlossen. „Da haben wir aber ein zeitliches Problem“, erläutert Kämmerer Andreas Barner das neue Vorgehen. Wäre die Gemeinde beim alten Modus geblieben, wären die Schlierbacherinnen und Schlierbacher zunächst nach den alten, wesentlich höheren Hebesätzen veranlagt worden – und die Gemeinde hätte nach dem Haushaltsbeschluss Geld zurückzahlen müssen.

Ein weiteres Problem für die Gemeinde: Während für die Grundsteuer B für rund 98 Prozent der betroffenen Grundstücke der vom Finanzamt festgesetzte Basiswert vorliegt, sind es bei der Grundsteuer A erst rund 66 Prozent. Die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A gleicht deshalb unter der Vorgabe der Aufkommensneutralität mehr oder weniger einem Blindflug. „Wir gehen davon aus, dass wir dort nachkorrigieren müssen“, so Kämmerer Barner. Immerhin ist das Aufkommen aus der Grundsteuer A nicht so hoch – es geht hier um lediglich rund 10.000 Euro. „Im schlimmsten Fall verlieren wir im kommenden Jahr etwas an Einnahmen. Aber das ist dann eben so“, so Bürgermeister Krötz. Sicher ist allerdings jetzt schon, dass im kommenden Jahr die Hebesätze neu angepasst werden müssen.

Ein Beispiel

Für ein Einfamilienhaus mit einem 500 Quadratmeter großen Grundstück muss künftig in Schlierbach mit folgendem Betrag für die Grundsteuer gerechnet werden:

Die Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl 1,3 Promille ergibt den Steuermessbetrag, in unserem Beispiel also 500 Quadratmeter x Bodenrichtwert 320 Euro /m² x 0,0013 = 208 €

Der Steuermessbetrag x Hebesatz ergibt den Grundsteuerbetrag, also 208 € x 180% = 374,40 €